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14. Mai 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Revision der städtischen Bauordnung

Der Gemeinderat hat einen ersten Entwurf zur materiellen Revision der städtischen Bauordnung gutgeheissen. In Hearings wird nun den Verwaltungsstellen und den interessierten Organisationen Gelegenheit geboten, sich mit diesem Entwurf auseinander zu setzen. Nach Auswertung der Hearings geht eine bereinigte Fassung der neuen Bauordnung in die Mitwirkung.

inf. Die städtische Bauordnung als wichtiger Bestandteil der baurechtlichen Grundordnung stammt in wesentlichen Teilen noch aus der zweiten Hälfte der siebziger Jahre. Seither wurde die Grundordnung in vielen Teilen ergänzt und verändert.

Die Stadt Bern steht in mehrfacher Hinsicht im Standortwettbewerb mit der Agglomeration und anderen grösseren Städten. Zu den von der Stadt selbst beeinflussbaren Randbedingungen gehören die kommunalen Bauvorschriften. Diese ermöglichen, dass Ziele wie die Verbesserung der Wohnsituation und die Stärkung der Wirtschaftskraft erreicht werden können.

Die wichtigsten Aenderungen der neuen Bauordnung, die nur noch 95 statt 176 Artikel umfasst, sind:

  • Vereinfachtes und schnelleres Baubewilligungsverfahren;
  • Vereinfachung der Vorschriften über das Nutzungsmass;
  • Stark vereinfachte Altstadtvorschriften;
  • Keine Doppelspurigkeiten (Vorschriften werden weggelassen, wenn sie bereits ausführlich im übergeordneten Recht oder sonstwo geregelt sind);
  • Vereinfachung der Zonentypologie. Es gibt nur noch zwei Arbeitszonen. Die Wohnzonen werden von fünf auf vier reduziert, der vorgeschriebene Wohnanteil geringfügig erhöht. Die Freiflächen werden durch eine Zone für öffentliche Nutzungen abgelöst. Bei den Schutzzonen gibt es nur noch die Zone zum Schutz- des Stadt- und Landschaftsbilds;
  • Leichte Erhöhung der baulichen Nutzung für das Wohnen.

Informationsdienst der Stadt Bern

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