Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

11. Juni 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Planungen Ausserholligen III und IV gehen in die Mitwirkung

Der Gemeinderat gibt drei weitere Planungen aus dem Entwicklungsgebiet Ausserholligen in die Mitwirkung. Es handelt sich um den Zonenplan Ausserholligen IV und die beiden Ueberbauungsordnungen Ausserholligen III und IV. Die Mitwirkungsfrist dauert bis Ende Juli 2003. Anschliessend sollen die Planungen, zusammen mit dem Zonenplan Ausserholligen III, der kantonalen Vorprüfung zugeleitet werden.

inf. Der Planungsperimeter Ausserholligen IV betrifft das Gebiet zwischen Schlossstrasse, Freiburgstrasse und Krippenstrasse. Die Vorlage umfasst einen Zonenplan und eine Ueberbauungsordnung. Im Zonenplan erhält die Wohnzone WA zwischen Krippen- und Freiburgstrasse anstelle einer Bauklasse maximale Höhenkoten. Damit kann die Höhendifferenz zwischen den beiden Strassen besser für eine gute Ueberbauung genutzt werden. Die Grünfläche wird gegen Westen hin zulasten von Strassenflächen ausgedehnt. Die bisherige gemischte Zone Wga (mind. 50 Prozent Wohnen) zwischen Freiburg- und Schlossstrasse wird aufgeteilt in eine Wgb (mindestens 30 Prozent Wohnen) und eine Wohnzone Wb (mindestens 70 Prozent Wohnen).

Die Ueberbauungsordnung enthält eine neue Fussgängerzone im bisherigen Einmündungsbereich und eine Fläche für Mischverkehr (Anlieferung) im hinteren Teil der Freiburgstrasse. Die bestehenden Fusswegverbindungen zwischen Krippen- und Freiburgstrasse werden zugunsten einer besseren Ueberbaubarkeit der Parzelle verschoben. An der Freiburg- und der Schlossstrasse werden die bestehenden Baumreihen ergänzt.

Der Planungsperimeter Ausserholligen III umfasst das Gebiet zwischen Schlossstrasse, Freiburgstrasse und Weissensteinstrasse. Im Rahmen der Vorlage "Oeffnung der Arbeitszonen" wurde im März 2001 bereits ein Zonenplan zur Mitwirkung aufgelegt, der die Umzonung der Industrie- und Gewerbezone zwischen Freiburg- und Weissensteinstrasse in eine Dienstleistungs- und Gewerbezone vorsieht. Es sind daher nurmehr Anpassungen bei der Ueberbauungsordnung nötig. Diese scheidet die für die Verdichtung des Gebiets notwendigen Strassenflächen aus. Zudem wird die Freiburgstrasse mit einem Trottoir versehen und im Perimeter werden die Fusswegverbindungen verbessert. Die Baulinien werden so angepasst, dass die Grundstücke wirtschaftlich besser genutzt werden können.

Sofern die weiteren Verfahrensschritte inklusive öffentliche Auflage terminplangemäss abgewickelt werden können, sollte im September 2004 die Volksabstimmung stattfinden.

Informationsdienst der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile