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25. Juni 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Reklamereglement für mehr Schutz des Orts- und Stadtbilds

Der Gemeinderat unterbreitet dem Stadtrat zuhanden Gemeinde den Entwurf eines Reklamereglements. Dieses setzt Leitplanken für die Nutzung von öffentlichem Raum durch Werbung und umschreibt, wo Werbeträger zugelassen und welche Werbearten akzeptiert sind. Damit soll Tendenzen zum Wildwuchs vorgebeugt werden.

inf. Der gesamte öffentliche Raum sowohl in der Innenstadt als auch in den Aussenquartieren wird von einer wachsenden Zahl von Werbe- und Plakatfirmen gezielt für das Aufstellen von Plakaten und anderen Werbeträgern beansprucht. Ende 2002 ist die Zahl der Plakatstellen auf über 2700 angestiegen. Jährlich werden über 50 neue Reklamegesuche eingereicht. Zwar hat die Stadt ein Interesse an den Einnahmen, die ihr aus dem Reklamewesen zufliessen. Andererseits darf sie Stadtbild, Wohnlichkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum nicht aufs Spiel setzen. Mit dem Erlass des Reklamereglements soll deshalb ein Instrument geschaffen werden, das es der Stadt ermöglicht, sensible Zonen vor einer überlastung mit Werbung zu schützen und gleichzeitig Werbeflächen an geeigneten Standorten nach klaren Kriterien zur Verfügung zu stellen. Das Reglement schliesst gewissermassen eine Lücke, denn bislang regelten weder eidgenössische noch kantonale Gesetze den Schutz des Ortsbilds vor negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Werbung im öffentlichen Raum.

Der Schutz des Orts- und Stadtbilds ist auf das gesamte Stadtgebiet ausgerichtet und umfasst sowohl den öffentlichen als auch den privaten Grund. Neben der rein kommerziellen Reklame wird auch die anders ausgerichtete Werbung normiert: Das Reklamereglement bezeichnet die Anschlagstellen für den nichtkommerziellen Plakataushang, und es enthält Bestimmungen zur politischen Werbung vor Wahlen und Abstimmungen, zum Aushang von Kulturplakaten und zur Information der Bevölkerung über die Tätigkeit der Behörden.

Das Reklamereglement besteht aus 38 Artikeln, die in fünf Kapitel gegliedert sind. Reklamevorschriften waren bisher in der Bauordnung und in der Verordnung über das Plakatwesen in der Stadt Bern sowie in den Richtlinien für die Bewilligung von Reklamen enthalten. Mit dem Erlass des Reklamereglements werden diese Vorschriften aufgehoben.

Informationsdienst der Stadt Bern

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