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26. Juni 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Familiengärten: Wohnqualität, Erholung und Integration

Rund 10'000 Menschen - vorwiegend Familien mit Freunden und Bekannten - verbringen regelmässig ihre Freizeit in den Familiengärten der Stadtgärtnerei Bern. Jung und Alt, In- und AusländerInnen, Menschen aus allen Gesellschaftsschichten schätzen diese Institution, die auch einen wichtigen Beitrag zur Integration leistet. Da die Areale der Familiengärten planungsrechtlich zunehmend unter Druck geraten, hat die Stadtgärtnerei Bern im Auftrag des Gemeinderats die Familiengartenplanung 2002 erarbeitet. Die Planung entstand in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt unter Einbezug der Familiengarten-Vereine. Sie beinhaltet unter anderem die langfristige Strategie sowie Alternativ-Standorte im Falle von Wohnbauplanung auf bestehenden Familiengarten-Arealen.

 

Familiengärten fördern Wohnqualität, Erholung und Integration

In der Stadt Bern sind heute 440'000 m2 Fläche als Familiengärten ausgeschieden. Dies entspricht 12 % des öffentlichen Grüns. Auf 27 Arealen verbringen 2' 250 Pächterinnen und Pächter - rund 10 % von ihnen mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Bern - ihre Freizeit. Familienangehörige und Gäste eingerechnet, dürften somit über 10'000 Bernerinnen und Berner regelmässig in den Genuss der Einrichtung "Familiengarten" kommen.

Familiengärten bedeuten Wohnqualität, Freizeit und Erholung an einem Ort, wo Natur unmittelbar gestaltet und erlebt werden kann. Hervorzuheben ist auch die hohe sozial-integrative Bedeutung bezüglich ausländischen Familiengärtnerinnen und -gärtnern (je nach Areal 10 - 35 % aller Pächterinnen und Pächter) und unterschiedlichen Altersgruppen. Zudem nimmt - dank der Vorgaben und der beratenden Unterstützung durch die Stadtgärtnerei - auch die ökologie bei der Bewirtschaftung der "Pflanzblätze" einen hohen Stellenwert ein.

Familiengärten stehen planungsrechtlich unter Druck

Basierend auf der Familiengartenplanung 91 (im Rahmen der Grünplanung 85) beschloss der Gemeinderat 1992, 50 % der bestehenden Familiengärten zonenrechtlich zu sichern. Gleichzeitig erhielt die Stadtgärtnerei den Auftrag, auch die Sicherung der restlichen Areale anzustreben oder bei Bedarf Ersatzareale sicherzustellen. In den letzten Jahren sind nun die planungsrechtlich noch ungesicherten Familiengarten-Areale zunehmend unter Druck geraten.

öffentliche und private Bedürfnisse beginnen sich auf den ohnehin knappen "Stadtentwicklungsflächen" zu kumulieren. Pflanzlandparzellen werden verdrängt und können nur noch schwer ersetzt werden. Konkret zeigt sich dies an den Arealen Schermen und Sonnenhof. Im Zusammenhang mit der überbauung des Schermen-Areals müssen die Familiengärten aufgehoben werden: Auf dem Areal Sonnenhof wird mit der Planung "Neues Wohnen Bern Ost" eine Erweiterung des Wohnungsangebots geplant. Deshalb ist für einen Teilbereich der Familiengärten ein Ersatzareal zu suchen.

 

Familiengärten sollen zonenrechtlich gesichert werden

In dieser Situation hat die Stadtgärtnerei den Auftrag erhalten, eine überarbeitung der
Familiengartenplanung 91 mit einer aktuellen Standortbestimmung und einer Zukunftsstrategie vorzulegen. Mit der nun vorliegenden Standortbestimmung und dem Konzept Familiengartenplanung 2002 (siehe Beilagen) sind die Grundlagen gegeben für ein zukunftsorientiertes Vorgehen, welches u.a. die zonenrechtliche Sicherung bestehender Areale ermöglicht sowie 80 % der Parzellen sichert. Zu erwähnen ist dabei die neue Bestimmung, dass bei künftigen Vermietungen nur noch Pächterinnen und Pächter mit Wohnsitz in der Stadt Bern berücksichtigt werden. Dank letzterer Bestimmung könnte beispielsweise durch Verschiebung von Pächter und Pächterinnen in heute bestehende Familiengärten ein Teil des Ersatzbedarfs Schermenareal (213 von 345 Parzellen) abgedeckt werden.

Direktion für Hochbau, Stadtgrün und Energie

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