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17. September 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Kindertagesstätte MiMundo: Gemeinderat kommt auf seinen Entscheid zurück

inf. Am 13. August 2003 hat der Gemeinderat beschlossen, das Gesuch für die Einrichtung der Kindertagesstätte "MiMundo" am Waffenweg 21 abzulehnen. Bei diesem Entscheid gab die Erhaltung des bestehenden Wohnraums den Ausschlag. In der Zwischenzeit wurden im Stadtrat Vorstösse in diesem Zusammenhang behandelt und eingereicht. Dies hat den Gemeinderat dazu bewogen, eine neue Lagebeurteilung vorzunehmen.

Der Entscheid über die Bewilligung einer Kinderbetreuungsstätte in einer zuvor zu Wohnzwecken genutzten Wohnung bedarf immer einer Interessenabwägung. Gemäss Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (WerG) kann die Bewilligung erteilt werden, wenn das Interesse des Grundeigentümers oder der öffentlichkeit gegenüber dem allgemeinen Interesse am Weiterbestand des Wohnraums eindeutig überwiegt. Die Bewilligung von Umnutzungen von Wohnraum gehört in die Zuständigkeit der Baubewilligungsbehörde. Daran ändern auch überwiesene Motionen oder Richtlinienmotionen nichts. Fest steht aber auch, dass der Stadtrat, der die Stimmberechtigten repräsentiert, in der Frage Kindertagesstätten oder Erhaltung von Wohnraum die Kinderbetreuung höher gewichtet. Er vertritt damit mehrheitlich die Meinung, dass im Falle von Kinderbetreuungsstätten das öffentliche Interesse über dem Interesse nach Erhaltung von Wohnraum steht.

Bei seiner neuen Lagebeurteilung ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, dass nach wie vor jeder Fall einzeln geprüft werden muss. Für die Beurteilung künftiger Gesuche wurde bekanntlich am 13. August eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung von klaren Kriterien (baulich, planerisch usw.) beauftragt. Beim Waffenweg 21 hat der Gemeinderat beschlossen, die Einrichtung der Kindertagesstätte "MiMundo" zu bewilligen.

Informationsdienst der Stadt Bern

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