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24. Februar 2004 | Gemeinderat, Direktionen

Ausschreibung des Dr. Jost Hartmann-Preises

Dr. jur. Jost Hartmann hat mit letztwilliger Verfügung vom 27. Juni 1985 ein Legat ausgesetzt, "mit der Auflage eine Stiftung zu errichten, aus der jeweils die am besten renovierten Häuser in der Altstadt von Bern prämiert werden."

Der Gemeinderat hat das Wertschriftenlegat angenommen; mit dem der Gemeinde Bern zugewiesenen Betrag wurde der "Dr. Jost Hartmann-Fonds" geschaffen. Die Fondbestimmungen wurden vom Gemeinderat genehmigt und rückwirkend auf den 1. Juli 1987 in Kraft gesetzt.

Die Verleihung des Dr. Jost Hartmannn-Preises findet in Intervallen von zwei Jahren statt, sodass aus dem Vermögensertrag jeweils insgesamt rund Fr. 30'000.- zur Verfügung gestellt werden können. Die Vergabe steht dieses Jahr erneut an. Mit dem Preis werden die an den besten Renovationen von Altstadthäusern massgeblich Beteiligten geehrt; es können dies BauherrInnen, ArchitektInnen oder IngenieurInnen, HandwerkerInnen oder RestauratorInnen etc. sein. Der Preis kann an einen oder mehrere Beteiligte, an eine oder mehrere Renovationen ausgerichtet werden. Berücksichtigt werden Renovationen, deren Vollendung im Zeitpunkt der Jurierung höchstens fünf Jahre zurückliegt und die im Gebiet der Berner Altstadt gemäss Definition in der Bauordnung der Stadt Bern, durchgeführt wurden.

Für die Jurierung werden neben der Erhaltung und Restaurierung des Aeusseren vor allem die Erhaltung der inneren Baustruktur und der Nutzungsstruktur sowie der Erhaltung und Restaurierung der Raumausstattungen berücksichtigt.

Eine Bewerbung um den Dr. Jost Hartmann-Preis kann unter Beilage einer Dokumentation zum betreffenden Altstadthaus erfolgen. Sie soll Plan- und Abbildungsmaterial enthalten, einen Antrag, wer geehrt werden soll (eine oder mehrere Personen) sowie eine Begründung.

Bewerbungen sind bis spätestens Freitag, 30. April 2004 zu richten an die

Denkmalpflege der Stadt Bern

Postfach 636 3000 Bern 8

Denkmalpflege der Stadt Bern

Weitere Informationen.

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