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1. Juni 2004 | Gemeinderat, Direktionen

Begegnungszonen in der Stadt Bern

Seit dem 1. Januar 2002 ermöglicht die Strassenverkehrsgesetzgebung den Gemeinden, speziell verkehrsberuhigte Bereiche in Wohnquartieren als so genannte "Begegnungszonen" zu bezeichnen, in denen "Tempo 20" gilt und die Fussgängerinnen und Fussgänger die ganze Verkehrsfläche benützen dürfen.

In der Stadt Bern sind inzwischen bereits 18 Begegnungszonen (BGZ) in Wohngebieten realisiert worden – soviele wie nirgends sonst. Aufgrund von Gesuchen, die in den Jahren 2002 / 2003 eingegangen sind, wurden zudem 14 weitere BGZ projektiert. Die allermeisten werden von den Quartierorganisationen und von einer Mehrheit der Anwohnenden befürwortet. Erarbeitet wurden die Projekte von den zuständigen Verwaltungsstellen (Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Verkehrstechnik), entsprechend den Grundsätzen der Lokalen Agenda 21 in engem Kontakt mit den Initiantinnen und Initianten sowie dem städtischen Kinderbüro.

Wenn es gelingt, auch die neuen Vorhaben zu realisieren, wird die Stadt über insgesamt 34 Begegnungszonen in Wohnquartieren verfügen. Bereits beschlossen sind ferner BGZ in der Unteren Altstadt (Kramgasse / Gerechtigkeitsgasse) und in der Länggasse, die aber erst nach der bevorstehenden Gesamtsanierung der beiden Gassen beziehungsweise nach dem Bau des Neufeldzubringers ausgeführt werden können.

In der Stadt Bern ist das Konzept der Begegnungszonen darauf ausgerichtet, mit einfachen, kostengünstigen Massnahmen eine Wirkung in der Breite zu erzielen.

Um gegenüber dem kantonalen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt den Nachweis erbringen zu können, dass die eingeführten BGZ sich bewähren und die Verkehrsvorschriften eingehalten werden, wurden Erfolgskontrollen durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass bei einzelnen Begegnungszonen zusätzliche Massnahmen ergriffen werden müssen, weil die Geschwindigkeitslimiten zu wenig beachtet werden, die Eingangstore teilweise zu wenig markant in Erscheinung treten oder der Strassenenraum zu wenig als Teil einer BGZ erkennbar ist. Für diese Zonen werden nun Verbesserungen geprüft. Im Vordergrund stehen einfache Zusatzmassnahmen (Spielsymbole, Farbbeläge, Sitzmöglichkeiten, mobile Infostellen), die sich mit wenig Geld realisieren lassen.

Für die Konsolidierung und Nachbesserung der bestehenden BGZ und für die Realisierung der 14 neuen Projekte hat der Gemeinderat soeben einen Kredit von Fr. 280 000.00 bewilligt.

Künftig sollen rund Fr. 150 000.00 pro Jahr eingesetzt werden, um bereits realisierte BGZ, wenn nötig, zu sichern und neue Projekte zu bearbeiten, soweit eben die Mittel dafür reichen.

 

Direktion für Planung, Verkehr und Tiefbau (PVT)

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