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30. Juni 2004 | Gemeinderat, Direktionen

Übertragung von Liegenschaften vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen

inf. Nach der Ausgliederung des Verwaltungsvermögens in die Stadtbauten stehen weitere Bereinigungen bzw. Übertragungen innerhalb des städtischen Immobiliarvermögens an. Gemäss kantonaler Gemeindeverordnung besteht das Verwaltungsvermögen aus den Vermögenswerten, die unmittelbar der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Das Finanzvermögen umfasst demgegenüber Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben veräussert werden können.

Die nachfolgenden Liegenschaften befinden sich derzeit im Vermögen des städtischen Fonds für die Boden- und Wohnbaupolitik (Sonderrechnung) und sollen nun in das Verwaltungsvermögen übertragen werden: Freieckweg 2, Hopfenrain 10, Güterstrasse 20 und Lorrainestrasse 41 - 45. Die Kompetenz dieser Übertragungen liegt beim Stadtrat. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat die Überführung der Liegenschaften per 1. Januar 2005.

Informationsdienst der Stadt Bern

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