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15. September 2004 | Gemeinderat, Direktionen

Revision der Überbauungsordnung Uferschutzplan Klösterli/altes Tramdepot geht in die Mitwirkung

inf. Im Zusammenhang mit dem geplanten Bären-Park muss die Überbauungsordnung Uferschutzplan Klösterli / altes Tramdepot revidiert werden. Das aus dem Wettbewerb zum Bären-Park siegreich hervorgegangene Projekt "bären und berner" sieht bekanntlich eine kompakte, direkt an die Nydeggbrücke angefügte und bis auf die Südseite der Terrasse des alten Tramdepots ausgedehnte Bärenanlage vor. Das Aareufer soll auf der ganzen Länge öffentlich zugänglich bleiben. Das Projekt Bären-Park beansprucht die Zone zum Schutz des Stadt- und Landschaftsbilds a beziehungsweise die Uferschutzzone gemäss See- und Flussufergesetz und unterbricht den heutigen Uferweg. Die neue Überbauungsordnung sieht für den Bären-Park anstelle der rechtskräftigen Zone zum Schutz des Stadt- und Landschaftsbilds a (SZa) eine Freifläche a (Fa) vor. Das Areal Klösterli / altes Tramdepot mit dem Bärengraben verbleibt in der Zone zum Schutz des Stadt- und Landschaftsbilds b (SZ b). Zusätzlich zur geänderten Nutzungszone legt die Überbauungsordnung die neue Uferwegführung im Abschnitt Bären-Park – Klösterliareal fest. Der Gemeinderat hat die neue Überbauungsordnung zur Mitwirkung aufgelegt.

Inormationsdienst der Stadt Bern

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