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16. Februar 2005 | Gemeinderat, Direktionen

Wankdorf: Neuer Entsorgungshof

Der Gemeinderat genehmigt für den Erwerb des Baurechts und der Lie-genschaften Wankdorffeldstrasse 92-96 sowie für die Projektierung des neuen Abfallentsorgungshofs Nord einen Kredit von 3,088 Millionen Franken. Er hat das Geschäft an die vorberatende Kommission zuhan-den Stadtrat weitergeleitet.

inf. Die bisherigen vier bedienten Entsorgungshöfe der Stadt Bern sind aufgrund der ständig wachsenden Anlieferungsmengen seit längerer Zeit zu klein. Ihr Erweiterungspotential ist ausgeschöpft, mit organisatorischen Verbesserungen kann die wachsende Nachfrage nicht mehr aufgefangen werden. Deshalb sieht das vom Gemeinderat 2003 beschlossene Abfallentsorgungskonzept einen Ersatz für die bestehenden Entsorgungshöfe Egelsee, Jubiläumsplatz, Fellergut und Forsthaus/Murtenstrasse vor. Neu soll je ein grosser Entsorgungshof im Norden und im Westen Berns entstehen. Ergänzend werden in der ganzen Stadt unbediente Quartierentsorgungsstellen geschaffen.

Der Entsorgungshof Nord soll auf die Sortierung der Wertstoffe Papier, Karton, Kunststoff, Pet, Metall, Alu und Glas und deren Abtransport mehrheitlich per Bahn spezialisiert werden. Angestrebt wird eine ökonomisch organisierte, ökologisch ausgerichtete städtische Abfallentsorgung für Bevölkerung und Kleingewerbe.

Für den geplanten Entsorgungshof wurde mit dem Areal Wankdorffeldstrasse 92-96 ein idealer Standort gefunden. Die Burgergemeinde als Besitzerin der Grundstücke hat sich bereit erklärt, das Baurecht auf die Stadt Bern zu übertragen. Der Kaufpreis für die bestehenden Liegenschaften und das Baurecht beträgt 2,4 Millionen Franken. Die Projektierungskosten für den neuen Entsorgungshof werden auf 640’000 Franken veranschlagt. Das bestehende Bürohaus und die beiden Werkhallen können dabei weiter verwendet werden. Die Gebäude Wankdorffeldstrasse 96 und 96A sollen jedoch abgebrochen und durch eine neue Halle ersetzt werden. Der Entsorgungshof Nord könnte gemäss Zeitplanung im August 2007 seine Tore öffnen. Der Kredit unterliegt gemäss Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.

Informationsdienst der Stadt Bern

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