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20. April 2005 | Gemeinderat, Direktionen

Nachzählung Gemeindewahlen: Gemeinderat begrüsst Ablehnung der Beschwerden

inf. Der Gemeinderat hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Regierungsrat die Beschwerden, die gegen die Auszählung der Wahlen in den Gemeinderat im November 2004 geführt wurden, abgelehnt hat. Er sieht sich in seinem Entscheid von Anfang Dezember 2004 bestätigt. Damals hatte er beschlossen, den Antrag der Grünen Freien Liste (GFL) auf Nachzählung abzulehnen, dies aufgrund der Überzeugung, dass keine Zweifel an der Richtigkeit des Wahlergebnisses und keine Verdachtsgründe auf Unregelmässigkeiten bestanden. Im Anschluss daran wurden gegen diesen Beschluss des Gemeinderats beim Regierungsstatthalteramt zwei Beschwerden eingereicht. Mit Entscheid vom 10. Januar 2005 lehnte dieses die Beschwerden ab. Dagegen führten die Beschwerdeführer eine Wahlbeschwerde beim Regierungsrat.

Der Regierungsrat hat mit seinem Entscheid die Auffassung des Gemeinderats bestätigt, dass allein eine geringe Stimmendifferenz keinen hinreichenden Grund für eine Nachzählung darstellt.

Einzuräumen ist, dass am Wahlwochenende unterlassen wurde, die unveränderten Wahlzettel zu stanzen; dies hätte gemäss neuem Reglement über die Politischen Rechte der Fall sein müssen. Der Regierungsrat rügt diese Unterlassung deshalb zu Recht. Es handelt sich dabei jedoch um einen rein formellen Fehler, der am Wahlresultat nichts ändert.

Informationsdienst der Stadt Bern

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