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6. April 2005 | Gemeinderat, Direktionen

Schlachthofareal: Abgabe von Land im Baurecht

Der Gemeinderat will das sehr gut erschlossene Schlachthofareal an der Stauffacherstrasse im Wankdorf im Baurecht an Investorinnen und Inves-toren abgeben. Er hat eine entsprechende Abstimmungsbotschaft inklusi-ve Kreditbegehren für Vorleistungen über 20,8 Millionen Franken an den Stadtrat zuhanden der Stimmberechtigten weitergeleitet. Für das Areal soll bei der Vermarktung der bestmögliche Erlös bei einer qualitativ guten Überbauung erzielt werden.

inf. Ende 2005 wird der seit rund 80 Jahren bestehende Betrieb im Schlachthof endgültig eingestellt. Das Areal kann ab diesem Zeitpunkt als Bestandteil des Entwicklungsschwerpunkts (ESP) Wankdorf für neue und attraktive Nutzungen im Bereich Dienstleistungen und Gewerbe zur Verfügung gestellt werden. Den dafür notwendigen Wechsel des Grundstücks vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen bewilligten die Stimmberechtigten am 30. November 2003.

Mit der nun vorgesehenen Abgabe von Baufeldern im Bereich des Schlachthof-Areals im Baurecht ermöglicht die Stadt Bern die Erstellung von rund 85'000 m2 Bruttogeschossfläche in erster Linie für Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe. Die Stadt Bern kann so einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Wirtschaftsstandorts Bern leisten. Das Schlachthofareal ist ein äusserst attraktives Gebiet, das in den letzten Jahren mit den neuen S-Bahn-Stationen Bern-Wankdorf gezielt gefördert wurde.

Die Stimmberechtigten sollen den Grundsatzentscheid fällen, dass die Stadt Bern das Dienstleistungs- und Gewerbebauland im Baurecht an Dritte abgeben kann. Der Gemeinderat wird dabei ermächtigt, die einzelnen Baurechtsverträge abzuschliessen. Dieses Vorgehen entspricht jenem für den Verkauf der Wohnbaufelder in Brünnen-Nord. Ebenfalls Gegenstand der Vorlage ist ein Kredit von 20,8 Millionen Franken. Dieser beinhaltet die Planungsmehrwert-Entschädigungen, die Kosten für den Abbruch der Schlachthofanlagen und die Entsorgung von Altlasten sowie den Aufwand für Zinsen und Vermarktung. Knapp 10 Millionen Franken davon werden später via Mehrwertabschöpfung und die Überwälzung der Strassenbeiträge auf die Käuferinnen und Käufer an die Stadt zurückfliessen.

Wie gross der Erlös für das Areal dereinst sein wird, ist heute noch offen. Auf die Baurechtszinsen wirken verschiedene Faktoren ein, die sich laufend ändern können. Dazu gehören die aktuelle Wirtschaftslage, die Nachfrage nach Bauland für Dienstleistungszentren und das in der Region Bern vorhandene Angebot an überbaubaren Flächen, Projekten und Leerständen in bestehenden Objekten. Der mögliche Verkehrswert beträgt laut Schätzung ca. 60 Millionen Franken. Fest steht, dass der Gemeinderat eine qualitativ gute Überbauung bei einem bestmöglichen Erlös anstrebt.

Informationsdienst der Stadt Bern

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