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8. Juni 2005 | Gemeinderat, Direktionen

Botschaft zur Totalrevision der Bauordnung liegt vor

Nach der öffentlichen Auflage hat der Gemeinderat nun die totalrevidierte Bauordnung genehmigt und an die zuständige Kommission zuhanden Stadtrat und Stimmberechtigte weitergeleitet. Mit der neuen Bauordnung soll die Stadt Bern ein modernes städtisches Baurecht erhalten, das den Zielen der Stadtentwicklung besser dient als das Bisherige.

inf. Die Bauordnung ist einer der wichtigsten Erlasse der Stadt Bern. Sie bestimmt massgeblich mit, wie die gebaute Umwelt aussieht beziehungsweise aussehen soll. Hauptziel der Totalrevision ist es, die Bauvorschriften knapper, leicht lesbar und in zeitgemässer Form neu zu fassen. Im weiteren sollen das Bauen erleichtert, die Bewilligungsverfahren beschleunigt, das Wohnen gefördert und die Qualität des Bauens verbessert werden.

Die neue Bauordnung ist seit 2003 in mehreren öffentlichen Mitwirkungsstufen zur Diskussion gestellt und danach immer wieder den eingegangenen Wünschen angepasst worden. In der öffentlichen Auflage gingen nur noch 10 Einsprachen ein. Dies ist angesichts der Bedeutung der Bauordnung und der Materie, die sie regelt, eine sehr kleine Zahl.

Neu enthält die Bauordnung einen Kommentar, der das Verständnis des Gesetzestextes erleichtert, indem er beispielsweise auf anderswo geregelte Themen oder auf die Rechtsprechung hinweist. Der Kommentar hat nicht Gesetzescharakter. Er soll periodisch neuen Entwicklungen im Baurecht und seiner Anwendung angepasst werden.

Die deutlich schlankere neue Bauordnung umfasst nur noch 92 statt 172 Artikel. Gestrichen sind alle Vorschriften, die bereits im übergeordneten Recht oder in anderen Gemeindeerlassen enthalten sind. Neu gibt es weniger Bauzonen-typen. So werden die Wohnzonen Wa und Wb zusammengelegt. Arbeitszonen gibt es noch zwei Arten, die bisherige Industrie- und Gewerbezone sowie die Dienstleistungszone. In letzterer ist im Rahmen des übergeordneten Rechts fast jede Nutzung zulässig.

Kürzer gefasst, aber in ihrer Schutzwirkung nicht reduziert wurden auch die Altstadtvorschriften. Festgehalten sind die wichtigsten, die Altstadt prägenden Details wie Baumaterialien, Lauben, Brandmauern etc. Die untere Altstadt und der Wohnteil der Matte bleiben unter Schutz. In der Oberen Altstadt und im Gewerbeteil der Matte sind hingegen nur besonders wertvolle Gebäude geschützt.

Viele Detailvorschriften in der neuen Bauordnung geben dem Wohnen mehr Raum. So werden die Wohnanteile in den Wohnzonen leicht erhöht, grössere Balkone, Attikageschosse sowie Wintergärten zugelassen und der Einbau von Wohnungen in den Dächern erleichtert. Neuer Bestandteil ist ein Artikel über den öffentlichen Raum.

Die Volksabstimmung über die neue Bauordnung ist für März 2006 vorgesehen.

Informationsdienst der Stadt Bern

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