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8. Juni 2005 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat lehnt Initiative „Keine Sonderrechte für die Reitschule“ ab

inf. Im Oktober 2004 reichte ein überparteiliches Initiativkomitee aus Vertreterinnen und Vertretern der Schweizerischen Volkspartei (SVP), der Jungen SVP Stadt Bern und Umgebung, der Schweizer Demokraten (SD) und der Jungen SD Stadt Bern die Initiative „Keine Sonderrechte für die Reitschule“ mit 5 419 beglaubigten Unterschriften ein.

Die Initiative verlangt eine Ergänzung der Gemeindeordnung (GO). Ein neuer Absatz 3 von Artikel 17 GO soll bestimmen, dass die Betreibenden der Berner Reitschule ortsübliche Mietzinse und Nutzungsgebühren zu bezahlen, die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern, Abgaben und Gebühren zu entrichten sowie alle notwendigen Bewilligungen einzuholen haben.

Der Gemeinderat lehnt diese Initiative aus folgenden Gründen klar ab:

  1. Die Interessengemeinschaft Kulturraum Reitschule (IKuR) und der Trägerverein Grosse Halle haben Mietverträge wie die anderen Kultureinrichtungen. Die Mietzinse sind vertraglich festgelegt und entsprechen den üblichen Ansätzen.
  2. Die Beiträge der Stadt an die IKuR und den Trägerverein Grosse Halle sind bescheiden und notwendig. Die Stadt zahlt der IKuR keine direkten Beiträge für ihre Leistungen, sie deckt aber mit 60'000 Franken rund die Hälfte der Nebenkosten. Damit ist die IKuR deutlich schlechter gestellt als die vergleichbaren Kulturinstitute in der Stadt Bern. Bescheiden ist auch der jährliche Betriebsbeitrag von 30'000 Franken an den Trägerverein Grosse Halle. Er dient dazu, die schwer zu bespielende Halle sinnvoll zu nutzen.
  3. Die IKuR und der Trägerverein Grosse Halle bezahlen Steuern und entrichten Abgaben sowie Gebühren. Sie sind entsprechend ihrer Tätigkeit und ihrem Umsatz gewinn- und kapitalsteuerpflichtig. Sie bezahlen im weiteren Mehrwert- und Quellensteuern. Die IKuR bezahlt regelmässig Urheberrechtsgebühren, und heute verfügt sie über alle notwendigen Bewilligungen.
  4. Es wäre falsch, die Reitschule als einzigen Kulturbetrieb in der Gemeindeordnung zu verankern.
  5. Die Initiative würde die Weiterführung des heutigen Betriebs in der Reitschule verunmöglichen. Die IKuR führt die Reitschule als Kultur- und Begegnungszentrum. Sie bietet vielfältige, nicht-kommerzielle Veranstaltungen zu sozialverträglichen Preisen. Sie bietet  Raum ohne Konsumationszwang für alle. Damit erbringt die IKuR Leistungen zu Gunsten der städtischen Bevölkerung. Sie könnte dies nicht tun, wenn sie Miete bezahlen und die vollen Nebenkosten finanzieren müsste.

Für den Gemeinderat steht fest, dass die Reitschule keine Sonderrechte hat. Dank dem Leistungsvertrag legt die IKuR ihre Finanzen offen und arbeitet konstruktiv mit der Stadt zusammen. Für den Gemeinderat ist die Initiative unnötig und deshalb abzulehnen.

Informationsdienst der Stadt Bern

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