Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

21. Dezember 2005 | Gemeinderat, Direktionen

Anpassung der Gebühren für Einbürgerungen

inf. In der Stadt Bern sollen ab 1. Januar 2006 für Einbürgerungen die tatsächlichen Verfahrenskosten erhoben werden. Hierfür muss das Reglement über die Gebührenerhebung im Bereich Einbürgerungswesen revidiert werden. Die Änderung geht auf neues Bundesrecht zurück. Vom 1. Januar 2006 an sollen nur mehr jene Gebühren für die Einbürgerung in Rechnung gestellt werden, welche die Verfahrenskosten decken. Am transparentesten und fairsten lässt sich die Höhe der Gebühr nach der Behandlungsdauer eines Gesuchs bestimmen. Für die geleistete Arbeit im Einbürgerungsverfahren sollen deshalb in Zukunft rund 90 Franken pro Stunde (Zeittarif II) berechnet werden.

Ebenfalls geändert werden soll das Gebührenreglement im Bereich der Feuerungskontrolle (Anhang III). Die Gebühren für grosse Heizungen von 351 Kilowatt bis 1 Megawatt können gesenkt werden. So kostet eine Routinekontrolle neu 147 Franken, das sind 91 Franken weniger als heute. Die Gebühren für kleinere Heizungen bis 350 Kilowatt fallen dagegen etwas höher aus. Eine Routinekontrolle ist mit neu 97 Franken, zwölf Franken teurer als bisher.

Die beiden Anpassungen des Reglements über die Gebührenerhebung werden in den nächsten Wochen im Anzeiger Region Bern publiziert.

Informationsdienst der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile