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5. April 2006 | Gemeinderat, Direktionen

Überbauungsordnung Weyermannshaus-Ost III wird neu aufgelegt

Der Gemeinderat will nach den Frühlingsferien die überarbeitete Überbauungsordnung Weyermannshaus-Ost III öffentlich auflegen. Aufgrund der geänderten Tramlinienführung wurde die Überbauungsordnung nun angepasst. Dabei wurden Veränderungen bei der Erschliessungsstrasse und den Baulinien vorgenommen. Dies erfordert eine erneute öffentliche Auflage und einen anschliessenden Stadtratsbeschluss.

Auch ohne Tramlinie soll das Gebiet im Weyermannshaus mit dem öffentlichen Verkehr besser erschlossen werden. Es ist vorgesehen, das Postauto nach Hinterkappelen im 10-Minuten-Takt, später im 7.5-Minuten-Takt fahren zu lassen. Anstelle der heutigen Haltestelle sollen zwei neue Haltestellen beim Weyermannshausviadukt und bei der Kreuzung Murtenstrasse/Steigerhubelstrasse entstehen.

Gegenüber der 2001 vom Stadtrat beschlossenen Überbauungsordnung wurden nebst dem Verzicht auf die Tramtrassees vor allem leichte Anpassungen bei der Erschliessungsstrasse, dem Parkplatz beim Bad, dem Fuss- und Veloweg zum Europaplatz und den Baulinien vorgenommen. Nebst der Überbauungsordnung muss auch der Zonenplan angepasst werden. Der Gemeinderat hat einen entsprechenden Auftrag erteilt. Der neue Zonenplan wird der Öffentlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt. Der ursprünglich vorgesehene Zonenplan Weyermannshaus-Ost scheiterte in der Volksabstimmung im Juni 2001, weil der Stadtrat ein ungeeignetes Gebiet als Wohnzone bezeichnet hatte. Die Überbauungsordnung war 2001 vom Stadtrat beschlossen worden, wurde aber wegen der lange unklaren Situation beim Projekt Tram Bern West sistiert.

Abteilung Kommunikation

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