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5. Mai 2006 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat genehmigt neues Preissystem Elektrizität

Der Gemeinderat hat einem neuen Preissystem Elektrizität zugestimmt, das per 1. Januar 2007 eingeführt wird. Es bringt eine Vereinfachung der Tarifstruktur. Die Kundinnen und Kunden von Energie Wasser Bern (ewb) können künftig zwischen mehreren Stromprodukten wählen. Damit soll der Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energie gefördert werden.

Mit dem vom Gemeinderat nun genehmigten neuen Preissystem Elektrizität werden die Tarife neu konzipiert und vereinfacht. Zudem können die Kundinnen und Kunden zwischen mehreren Stromprodukten mit unterschiedlicher Herstellungsart auswählen. Mit dieser grösseren Wahlmöglichkeit soll der Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert werden.

 

Das neue Preissystem Elektrizität hat unter anderem die folgenden Vorteile:

  • Kundenfreundlichkeit: Das System ist transparent und erfüllt die Anforderungen an verursachergerechte, im nationalen Vergleich attraktive Preise für alle Kundinnen und Kunden.
  • Freie Wahl der Stromprodukte und Förderung der Oekologie: Kundinnen und Kunden erhalten die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Stromherstellungsarten zu wählen. Sie können selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Strom aus erneuerbaren Energieträgern beziehen wollen.
  • Stärkung von Bern als Wirtschaftsstandort: Mit dem neuen System wird die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Bern gestärkt, indem auch für Geschäftskundinnen und -kunden günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden.

 

Auswirkungen des neuen Preissystems für Kundinnen und Kunden

Das neue Preissystem Elektrizität basiert auf fairen und verursachergerechten (linearen) Tarifen.

 

Privathaushalte

In der Vergangenheit profitierten die Privathaushalte von einem sehr günstigen Tarif. Aus diesem Umstand ergeben sich einerseits kaum Energiesparanreize, andererseits werden die Haushaltkundinnen und -kunden im Vergleich zu den Gewerbekunden mit identischem Verbrauchsverhalten privilegiert. Dies widerspricht dem Grundsatz einer verursachergerechten und diskriminierungsfreien Tarifgestaltung. Für Haushaltkundinnen und –kunden sind die neuen Strompreise deshalb tendenziell höher als heute. Bei den meisten Kundinnen und Kunden wird die Stromrechnung jedoch lediglich wenige Franken pro Monat höher ausfallen, was durch eine bessere Energieeffizienz verringert werden kann.

 

KMU

Für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden die Auswirkungen unterschiedlich sein. Die meisten Betriebe werden künftig von günstigeren Elektrizitätstarifen profitieren. Einzelne Unternehmen mit überdurchschnittlich grosser Netzbelastung werden jedoch mehr bezahlen müssen.

 

Grosskundinnen und -kunden

Für Grosskundinnen und -kunden wird das Preisniveau im Durchschnitt etwa gleich bleiben.

 

Ein Vergleich zwischen den ewb-Tarifen, den schweizerischen Durchschnittspreisen und den Preisen in den Nachbargemeinden zeigt, dass ewb auch in Zukunft für alle Kategorien attraktive Elektrizitätspreise anbieten wird, die weiterhin unterhalb des schweizerischen Durchschnitts liegen. Detaillierte Informationen zum neuen Preissystem und zu den verschiedenen Stromprodukten erhalten alle Kundinnen und Kunden von ewb Anfang September 2006. Anschliessend haben sie zwei Monate Zeit, um das gewünschte Produkt auszuwählen.

 

Öffnung des Strommarktes macht Anpassungen notwendig

Die Tarifstruktur von ewb wurde letztmals 1998 grundlegend überarbeitet. Seit einem Bundesgerichtsurteil von 2003 ist der Schweizer Strommarkt kartellrecht­lich bereits geöffnet. Gemäss diesem Urteil muss ein Energieversorgungsunter­neh­men - vereinfacht gesagt - akzeptieren, dass Kunden den Strom von einem anderen Anbieter erhalten. Für die Benutzung des Netzes erhält das Unter­nehmen vom Konkurrenten eine Entschädigung. Damit diese so genannte Durch­leitung über­haupt möglich ist, muss die Elektrizitätsversorgung in zwei Teile getrennt werden. Experten sprechen vom «Unbundling»:

  • Die Netznutzung umfasst den Gebrauch der Netzinfrastruktur, um den Strom vom Kraftwerk zur Kundin oder zum Kunden zu transportieren.
  • Die Stromlieferung bezeichnet die eigentliche elektrische Energie.

 

Das geltende Tarifsystem sieht diese Trennung nicht vor und erfüllt somit die künftigen Anforderungen nicht mehr.

 

Gemeinderat der Stadt Bern

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