Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

25. August 2006 | Gemeinderat, Direktionen

Durchsetzung Verkehrsregime Matte

Das bestehende Verkehrsregime in der Matte kann bisher nur in unbefriedigender Weise durchgesetzt werden. Auf der Aarstrasse soll deshalb ein versenkbarer Poller erstellt und bei der Einfahrt in die Matte ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder angebracht werden. Die Durchführung des Publikations- und Baubewilligungsverfahrens ist für Januar 2007 geplant.

Der bestehende Durchgangsverkehr in der Matte gibt seit Jahren zu Diskussionen Anlass und stellt ein ungelöstes Problem dar. Verschiedene Massnahmen wurden in Zusammenarbeit mit der Quartierbevölkerung getroffen: 1987 wurde die Matte mittels „Fahrverbot / Zubringerdienst gestattet“ für den Durchgangsverkehr gesperrt. 2004 wurde nach längerem Beschwerdeverfahren das Nachtfahrverbot eingeführt. Weil die Polizei wegen begrenzter Ressourcen nur selten die aufwändigen Polizeikontrollen durchführen kann, gelingt die Durchsetzung des Verkehrsregimes nur ungenügend.

 

Durchsetzung Verkehrsregime als Kompromisslösung

Nach verschiedenen Gesprächen mit Leist-, Restaurant- und Gewer­be­ver­tretern in den letzten Jahren hat sich der Gemeinderat nun darauf geeinigt, die Voraussetzungen für die Umsetzung des vom Matte-Leist bereits 2003 vorgeschlagene Verkehrskonzept „Sackgasse Matte“ zu schaffen. Folgende Massnahmen sollen umgesetzt wer­den:

  • Auf der Aarstrasse wird auf Höhe des Restaurants Zähringer ein ver­senkbarer Poller erstellt, der rund um die Uhr in beiden Richtungen die Durch­fahrt für Motorfahrzeuge unterbindet. Von der Sperre ausge­nommen werden sollen Anwohner und Geschäfts­fahr­zeuge von Betrieben in der Matte sowie Linienverkehr und Taxis. Westlich des Pollers sollen auf der Aarstrasse Parkfelder für den Zubringerdienst zur Matte geschaffen werden.
  • Bei der Einfahrt in die Matte bei der Mattenenge wird ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge angebracht. Davon ausgenommen sind von 5.00 bis 24.00 Uhr der Zubringerdienst in die Matte, der Linienverkehr und Taxis und von 24.00 bis 5.00 Uhr die Anwohnenden und die Geschäftsfahrzeuge von Betrieben in der Matte, Linienverkehr und Taxis.

 

Die neue Regelung ist ein Kompromiss, der den divergierenden Interessen Rechnung zu tragen versucht: Die Behinderungen für Anwohnende sowie für die Betriebe in der Matte sind minimal, die Zu- und Wegfahrtsmöglichkeiten für die Besuchenden sowie die Kundinnen und Kunden sind via Mattenenge offen gehalten. Der Durchgangverkehr kann unterbunden werden.

Für das neue Verkehrsregime mit Poller soll nun im Januar 2007 das Publikations- und Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Erst nach Abschluss des Verfahrens wird dem Gemeinderat der Projektierungs- und Ausführungskredit unterbreitet.

 

Poller als „ultima ratio“

Poller kommen in vielen Städten im In- und Ausland zur Anwendung. In der Stadt Bern ist bereits auf der Murtenstrasse bei der Einmündung in die Waldmannstrasse und seit Kurzem in der Aarbergergasse ein Poller in Betrieb, derjenige in der Neuengasse kann in Kürze in Betrieb genommen werden.  Weitere Poller werden im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum Neufeldzubringer in der Länggasse realisiert. Poller kommen nur dann zur Anwendung, wenn sämtliche anderen Massnahmen ausgeschöpft sind.

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile