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16. Oktober 2006 | Gemeinderat, Direktionen

Informationen und Hilfestellungen für die Betroffenen der Aufhebung des Familiengartenareals Schermen

Die Stadtgärtnerei hat am 16. Oktober 2006 die von den Kündigungen im Familiengartenareal Schermen Betroffenen direkt über die Hintergründe und Modalitäten informiert. Gleichzeitig hat sie den betroffenen Pächterinnen und Pächtern Hilfestellungen angeboten.

Ende September hat die Stadtgärtnerei Bern 27 auswärtigen Pächterinnen und Pächtern von Familiengartenparzellen im nördlichen Teil des Schermenareals gekündigt; die Betroffenen müssen ihre Parzellen per Ende Februar 2007 verlassen. Sie teilen damit das Schicksal der 185 Pächterinnen und Pächter des südlichen Arealteils, welche die Kündigung bereits im November 2005 erhalten hatten.

 

Information und Hilfestellungen für die Betroffenen

Am Nachmittag des 16. Oktober 2006 hat die Stadtgärtnerei im Beisein der Direktorin für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Gemeinderätin Regula Rytz, die Präsidien der Stadtberner Familiengarten-Genossenschaften direkt über die Hintergründe dieses Entscheides und das geplante Vorgehen informiert.

Am gleichen Abend hat die Stadtgärtnerei an einer Versammlung den betroffenen Pächterinnen und Pächtern die Lage im direkten Gespräch erörtert und gleichzeitig verschiedene Hilfestellungen angeboten:

  • Wegen der Kurzfristigkeit der Kündigung erhalten die 27 gekündigten auswärtigen Pächterinnen und Pächtern eine einmalige Inkonvenienz-Entschädigung von 500 Franken. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Parzelle ordnungsgemäss an die Stadtgärtnerei oder an einen Nachfolgepächter übergeben wird.
  • Die Direktorin für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün hat die Wohnsitzgemeinden der gekündigten Pächterinnen und Pächter im Voraus über die geplanten Kündigungen informiert. Die Gemeinden wollen die Betroffenen bei der Suche nach Ersatzparzellen auf ihrem Gemeindegebiet unterstützen.
  • Die Stadtgärtnerei hat für einen zweiten Teil der Versammlung vom 16. Oktober diejenigen 26 Stadtberner Pächterinnen und Pächter beigeladen, welche Interesse an einer Ersatzparzelle haben. Dadurch erhalten die Betroffenen die Gelegenheit, unmittelbar vor Ort Nachfolger für Ihre Parzellen, Gartenhäuschen und Gartenutensilien zu finden.
  • Für Spezialfälle, bei denen ein Umzug unzumutbar erscheint, haben die Stadtbehörden Gesprächsbereitschaft angeboten.

 

Überbauung des Schermenareals nach positivem Volksentscheid

Die Kündigungen auf dem Schermenareal wurden nötig, weil die Burgergemeinde Bern als Landbesitzerin eine Überbauung plant und der Stadt Bern per Ende Februar 2007 den südlichen Arealteil aufgekündigt hat. Die geplante Überbauung wird dank einer von den Stimmberechtigten im Juni 2005 genehmigten Umzonung möglich (Zonenplan Schermenareal – Waldau).

 

Ersatzparzelle für Stadtberner Pächterinnen und Pächter

Bestandteil der damaligen Volksvorlage war, dass den Stadtberner Pächterinnen und Pächtern eine Ersatzparzelle angeboten wird. Dies soll nun mit den 27 Kündigungen von auswärtigen Pächterinnen und Pächtern auf dem Nordareal ermöglicht werden. Mit diesem Vorgehen kann die Stadt Bern auf die ursprünglich geplante Erweiterung des Familiengartenareals Löchligut verzichten; damit wären Kosten in der Grössenordnung von 1 Million Franken verbunden.

Der Entscheid, den auswärtigen Pächterinnen und Pächtern zu Gunsten einer Ersatzlösung für Stadtbernerinnen und Stadtbernern zu künden, geht zudem auf einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 2002 zurück: Weil die erhobenen Pachtzinse nicht kostendeckend sind, hat der Gemeinderat bereits damals beschlossen, Familiengartenparzellen nur noch an in der Stadt Bern wohnende Personen zu vermieten.

Hinzu kommt, dass die Nachfrage der Stadtbernerinnen und Stadtbernern nach Ersatzparzellen im Schermenareal stark zurückgegangen ist: Waren es im Jahr 2000 noch 104 Interessenten, so meldeten in einer zweiten Umfrage in der ersten Jahreshälfte 2006 bloss noch 26 Personen ihr Interesse an einer Ersatzparzelle an.

 

Verständnis für die Betroffenen

Die Stadtbehörden haben Verständnis für die mit den Kündigungen ausgelöste individuelle Betroffenheit. Im Wissen um die starke Verbundenheit der Betroffenen mit ihren Gartenparzellen haben sie sich den Entscheid nicht leicht gemacht. Die von der Landbesitzerin ausgesprochene Arealkündigung, die gesunkene Nachfrage nach Ersatzparzellen sowie die aktuelle Finanzlage der Stadt Bern haben den Schritt jedoch notwendig gemacht.

Die Stadtbehörden sind überzeugt, dass sich dank der angebotenen Hilfestellungen für sämtliche Betroffenen zumutbare Lösungen finden lassen.

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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