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13. Dezember 2006 | Gemeinderat, Direktionen

Kurznachrichten des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat

beschlossen, den Entscheid der Regierungsstatthalterin von Bern zur Beschwerde von Daniele Jenni gegen die Verordnung über Kundgebungen auf öffentlichem Grund (KgV), nicht weiter zu ziehen. Der mit der Beschwerde angefochtene Artikel wird somit aus der KgV gestrichen. Im Prinzip sind Kundgebungen in der Spital- und Marktgasse während der Ladenöffnungszeiten möglich, doch ist die Bewilligung zu verweigern, wenn ein geordneter Ablauf nicht gesichert ist und die Beeinträchtigung der anderen Benutzenden des öffentlichen Raumes nicht zumutbar erscheint. Das heisst wiederum, dass wie bis anhin jedes Gesuch um Durchführung einer Kundgebung in der Spital- und Marktgasse während der Geschäftsöffnungszeiten vertieft zu prüfen ist.

Abteilung Kommunikation der Stadt Bern

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