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20. Dezember 2006 | Gemeinderat, Direktionen

Überbauungsordnung Uferschutzplan Klösterliareal/altes Tramdepotareal

Mit der neuen Überbauungsordnung Uferschutzplan Klösterli-/altes Tramdepotareal wird der planungs- und baurechtliche Rahmen geschaffen, der die Erweiterung des Bärengrabens zu einem BärenPark ermöglicht. Der Gemeinderat hat die entsprechende Planungsvorlage genehmigt und an die vorberatende Kommission zuhanden Stadtrat und Stimmberechtigte verabschiedet.

Im Zusammenhang mit dem Projekt BärenPark muss die Überbauungsordnung Uferschutzplan Klösterli-/altes Tramdepotareal revidiert werden. Die neue Überbauungsordnung sieht anstelle der Schutzzone SZA für den BärenPark eine Freifläche FA mit zugehörigen Vorschriften zu Zweckbestimmung und Gestaltungsgrundsätzen vor. Die bau- und planungsrechtlichen Grundordnung der Stadt Bern wird geändert, deshalb unterliegt die Überbauungsordnung der Volksabstimmung. Zusätzlich zur geänderten Nutzungszone legt die Planung die neue Uferwegführung im Bereich des BärenParks fest. Die Überbauungsordnung Uferschutzplan Klösterli- /altes Tramdepotareal und das Baugesuch für das Projekt BärenPark durchlaufen ein kombiniertes Planerlass- und Baubewilligungsverfahren. Die Baubewilligung für den BärenPark kann nur erteilt werden, wenn die Ueberbauungsordnung von den Stimmberechtigten angenommen wird.

 

Zum Projekt BärenPark

Der BärenPark soll eine weltweit einzigartige und vorbildliche Anlage für das Berner Wappentier werden. Dabei bilden das Freigehege, der historische, denkmalgeschützte Bärengraben und der Aarehang am Muristalden ein harmonisches, grünes Biotop inmitten der Stadt.

Das aus dem Wettbewerb zum Bärenpark siegreich hervorgegangene und danach redimensionierte Projekte „bären und berner“ sieht eine kompakte, direkt an der Nydeggbrücke angefügte und bis an die Südseite der Terrasse des alten Tramdepots ausgedehnte Bärenanlage vor. Das Aareufer soll auf der ganzen Länge öffentlich zugänglich bleiben.

 

Realisierung

Die Anlagekosten für den Neubau des BärenParks belaufen sich auf 9,71 Millionen Franken. Unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung gesichert sein wird, sollen die Bauarbeiten unmittelbar nach der Genehmigung der Überbauungsordnung und der Erteilung der Baubewilligung im November 2007 beginnen. Die Eröffnung des Bärenparks ist auf Sommer 2009 vorgesehen.

 

Abteilung Kommunikation der Stadt Bern

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