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23. Januar 2007 | Gemeinderat, Direktionen

Verträge für die Zusammenführung der Kantonspolizei und der Stadtpolizei erfolgreich ausgehandelt

Per 1. Januar 2008 sollen die Stadtpolizei Bern und die Kantonspolizei Bern zusammengeführt werden, wenn Stimmberechtigten des Kantons am 11. März 2007 die Vorlage zur Schaffung einer einzigen Polizei im Kanton Bern gutheissen. Der Kanton und die Stadt Bern haben in komplexen Verhandlungen einen Ressourcenvertrag und einen Übergangsvertrag ausgehandelt, um eine rechtzeitige Zusammenführung der beiden Polizeikorps realisieren zu können.

Der Kanton Bern und die Stadt Bern haben die Zusammenführung der Stadtpolizei mit der Kantonspolizei sowie die Zusammenarbeit der Stadt mit der Kantonspolizei mit folgenden Eckpfeilern geregelt:

 

  • Die Stadtpolizei Bern wird in die Kantonspolizei überführt (628 Stellen), soweit Aufgaben nicht bei der Stadt verbleiben. Der Leistungsumfang, der Schnittstellenkatalog Stadtverwaltung/Kantonspolizei, die Jahres-planung und die organisatorischen Massnahmen sind gemeinsam festgelegt worden.

 

  • Die von der Kantonspolizei erbrachten sicherheits- und verkehrspolizeilichen Aufgaben in der Stadt Bern werden von der Stadt netto mit 28,3 Millionen Franken (exkl. Teuerung) jährlich finanziert. Die Forderungen der Stadt Bern an den Bund für den Botschaftsschutz und Staatsschutz werden dem Kanton abgetreten. Die Stadt verzichtet auf die Wahrnehmung gerichtspolizeilicher Aufgaben (mit Ausnahme der Fremdenpolizei) und damit auf die Erhebung von Ordnungsbussen für den ruhenden und rollenden Verkehr. Die Gerichtspolizei beinhaltet alles, was mit Anzeigenerstattung, Verfolgung und Abklärung von strafbaren Handlungen zu tun hat.

 

  • Der quantifizierte Synergienutzen der Zusammenführung (3 Millionen Franken jährlich) wird der Stadt ab 2008 gutgeschrieben.

 

  • Der Stadt Bern wird zusätzlich jährlich wiederkehrend ein Pauschalabschlag von 3 Millionen Franken gewährt,

 

  • weil die Stadt auf die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung bei der Wahrnehmung gerichtspolizeilicher Aufgaben (Artikel 8 Absatz 2 und 3 Polizeigesetz) verzichtet und damit keine gerichtspolizeiliche Tätigkeit beim ruhenden und rollenden Verkehr ausübt;

 

  • weil damit per 1. Januar 2008 die gerichtspolizeilichen Aufgaben (mit Ausnahme Fremdenpolizei) vollumfänglich durch den Kanton wahrgenommen werden und die Stadt mit der Gerichtspolizei nichts mehr zu tun hat;

 

  • weil damit die Differenzen zwischen Stadt und Kanton bei der Gerichtspolizei abschliessend ausgeräumt sind;

 

  • weil auch ohne die Zusammenführung der beiden Polizeikorps bei einer Übernahme der Gerichtspolizei oder einer Verlängerung des Gerichtspolizeivertrags beim Kanton zusätzliche Kosten entstanden wären.

 

  • Die Stadt verpflichtet sich, die Überstunden-, Gleitzeit- und Ferienansprüche der Angehörigen der Stadtpolizei bis Ende 2007 abzubauen oder abzugelten. Die Stadtpolizei wird soweit als möglich Überstunden abbauen, die Stadt hat Rückstellungen für die Auszahlung vorgenommen.

 

  • Der Kanton finanziert die Ausbildungsstunden, die von der Stadtpolizei 2007 im Hinblick auf die Zusammenführung geleistet werden. Die Stadt wird mit der Entschädigung des Kantons einen Teil der per 31. Dezember 2007 bei der Stadtpolizei bestehenden Überstunden-, Gleitzeit- und Ferienguthaben bezahlen können.

 

  • Der Kanton erklärt sich bereit, die beim vereinbarten Modell anfallenden einmaligen Aufwendungen für die Pensionskassenüberführung von 800’000 bis 1,2 Millionen Franken zu übernehmen, um den Übertritt der Stadtpolizei personalverträglich zu gestalten. Mit der getroffenen Lösung können in den meisten Fällen beim Kanton mit Alter 60 bzw. 63 Renten wie bei der Stadt garantiert werden.

 

  • Die Stadt ist damit einverstanden, dass die Kantonspolizei nur das von ihr weiter verwendbare und entsprechend bezeichnete Inventar übernimmt.

 

  • Schliesslich wird der Kanton die Mietverträge der städtischen Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie mit den Stadtbauten Bern übernehmen.

 

Mit dem Verhandlungspaket, dem der Regierungsrat des Kantons Bern und der Gemeinderat der Stadt Bern zugestimmt haben, wird die Kantonspolizei die Aufgaben der Stadtpolizei kostenneutral integrieren können. Zwar wird der Synergienutzen nicht wie ursprünglich vorgesehen für zusätzliche Polizeistellen eingesetzt. Allerdings werden durch den Wechsel von der 40 zur 42 Stundenwoche zusätzliche polizeiliche Leistungen generiert. Die Stadt Bern realisiert insgesamt gegenüber der Rechnung 2005 eine Reduktion der Kosten von rund 15 Prozent durch einen Synergienutzen von 3 Millionen Franken und einen Pauschalabschlag von 3 Millionen Franken.

 

Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können grundsätzlich insgesamt bei gleichwertiger Funktion gleichwertige Anstellungsbedingungen bei mindestens gleich hohem Grundlohn, einem höheren versicherten Verdienst und breiteren Laufbahnmöglichkeiten erwarten. Noch vor den Sommerferien 2007 sollen alle Angehörigen der Stadtpolizei Klarheit haben über die Neuanstellung beim Kanton.

Die Stadtbevölkerung wird im November 2007 über die Ausgabe zum Ressourcenvertrag abstimmen. Beim Kanton muss der Grosse Rat noch einzelne Ausgaben bewilligen.

Regierungsrat des Kantons Bern und Gemeinderat der Stadt Bern

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