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7. März 2007 | Gemeinderat, Direktionen

Einigung mit Preisüberwacher: Bonus für Stromkonsumentinnen und -konsumenten

Die 70000 Haushalte der Stadt Bern erhalten Mitte dieses Jahres einen Bonus von 50 Franken auf ihre Stromrechung. Darauf haben sich der Preisüberwacher und der Berner Gemeinderat geeinigt und damit eine einvernehmliche Lösung in der Stromtarif-Frage gefunden.

Der Preisüberwacher hatte im September vergangenen Jahres die Senkung der Strompreise in den Kategorien Business und Professional begrüsst, gleichzeitig aber die höheren Preise in der Kategorie Privatkunden kritisiert. Er empfahl, die Tarife im Bereich Privatkunden mit einer besonderen Massnahme abzufedern. Der Gemeinderat der Stadt Bern suchte daraufhin das Gespräch mit Preisüberwacher Hans-Rudolf Strahm. Entsprechende Treffen zwischen Vertretern der beiden Behörden und von Energie Wasser Bern (ewb) fanden im Dezember 2006 sowie im Januar 2007 statt. Im Rahmen eines konstruktiven und sachlichen Dialogs gelang es, eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Stromkonsumentinnen und -konsumenten zu finden.

 

Demnach ist vorgesehen, in diesem Jahr insgesamt rund 3,5 Millionen Franken in Form eines einmaligen Bonus an die Privatkunden von ewb zurückzuerstatten. Konkret wurde mit dem Preisüberwacher vereinbart, jedem Berner Haushalt mit der Energierechnung Mitte Jahr 50 Franken zu vergüten. Der Bonus wird als Gutschrift auf der Energierechnung verrechnet. Bei jenen Kundinnen und Kunden, bei denen der Rechnungsbetrag kleiner ist als die Gutschrift, wird das Guthaben ausbezahlt. Dabei handelt es sich um eine sehr kleine Anzahl von Kunden. Die Haushaltkunden werden über die Bonus-Regelung zu gegebener Zeit mittels eines Schreibens detailliert informiert.

 

Die Bonus-Lösung verursacht ewb Mindererträge in der Höhe von 3,5 Millionen Franken. Dies kommt einer Gewinnreduktion in der Sparte Elektrizität von 3,5 Millionen gleich. Die Gutschriften erfolgen aus der Gewinnausschüttung des Geschäftsjahres 2006. Insofern stellt die einmalige Rückerstattung nicht einen Preisnachlass dar, sondern ist eine Beteiligung der Kundschaft am positiven Finanzergebnis. Neu ist die getroffene Regelung allerdings nicht: Bereits im Jahre 2004 kam die ewb-Kundschaft in den Genuss einer Rückerstattung. Die Stromtarife für die Unternehmen sind von der Bonus-Regelung nicht tangiert. Die vor kurzem erfolgten Tarifsenkungen in diesem Bereich bleiben in Kraft.

 

Der Gemeinderat der Stadt Bern ist überzeugt, mit dem beschlossenen Bonus eine sinnvolle Regelung zugunsten der Berner Stromkonsumentinnen und -konsumenten gefunden zu haben. Gleichzeitig ist für ihn klar, dass mit dem neu geschaffenen Preissystem die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, damit sich ewb der bevorstehenden Strommarktöffnung erfolgreich stellen kann, zumal die Berner Strompreise im nationalen Vergleich nach wie vor unter dem Durchschnitt liegen.

 

Gemeinderat der Stadt Bern

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