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19. April 2007 | Gemeinderat, Direktionen

Neues Abfallreglement: Wichtigste Neuerungen für die Bevölkerung

Am 1. Mai 2007 tritt das neue Abfallreglement in Kraft. Ab diesem Datum ersetzen blaue Gebührensäcke die Gebührenmarken. Zudem erfolgt die Abrech-nung der Grundgebühr nicht mehr wie bisher via Energie Wasser Bern (ewb), sondern über die Hauseigentümer.

Die Stadtberner Stimmbevölkerung hat am 25. September 2005 das neue Abfallreglement genehmigt. Es tritt am 1. Mai 2007 zusammen mit der angepassten Abfallverordnung und dem neuen Tarif über die Abfallentsorgung in Kraft. Zu den wichtigsten Neuerungen für die Bevölkerung zählen die Umstellung von den Gebührenmarken zu blauen Gebührensäcken und die Abrechnung der Grundgebühr via Hauseigentümer statt wie bisher via Energie Wasser Bern (ewb). Für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe besteht neu die so genannte Containerpflicht.

 

Blaue Abfallsäcke statt Gebührenmarken

Hauskehricht wird künftig in blauen Gebührensäcken bereitgestellt. Dies erleichtert den Mitarbeitenden der Abfallentsorgung die Arbeit, weil sofort erkennbar ist, ob die Gebühren bezahlt worden sind.

 

Die neuen blauen Gebührensäcke sind seit Anfang April 2007 bei den bisherigen Verkaufsstellen im Detailhandel erhältlich. Wer noch über Kehrichtsackmarken verfügt, kann diese zusammen mit normalen Kehrichtsäcken bis am 31. Dezember 2007 für die Entsorgung von Hauskehricht verwenden. Es ist aber nicht möglich, Kehrichtsackmarken umzutauschen oder zurückzugeben.

Mit der Umstellung auf die blauen Gebührensäcke wird die Sackgebühr angehoben: So kostet der 35-Liter-Kehrichtsack neu 1.70 Franken statt wie bisher 1.40 Franken, der 17-Liter-Sack neu 90 statt 70 Rappen und der 60-Liter-Sack neu 3 Franken statt wie bisher 2.40 Franken. Der 110-Liter-Sack schliesslich kostet neu 5.50 Franken statt wie bisher 4.40 Franken. Mit diesen Preisen liegt die Stadt Bern bei der Verursachergebühr weiterhin unter dem Durchschnitt der Nachbargemeinden.

 

Die Entsorgung von Kleinsperrgut erfolgt weiterhin mit Marken - wenn auch mit neuem Aussehen. Auch der Preis der Kleinsperrgutmarke wird von 4.40 Franken auf 5.50 Franken erhöht. Die neuen Kleinsperrgutmarken können ebenfalls seit April 2007 bei den bisherigen Verkaufsstellen bezogen werden.

 

Abrechnung der Grundgebühr via Hauseigentümer statt ewb

Die zweite wesentliche Neuerung der in Kraft Setzung des neuen Abfallreglements ist die Abrechnung der Kehrichtgrundgebühr: Die Abrechnung der Grundgebühr erfolgt nicht mehr wie bisher via ewb, sondern über die Hauseigentümer. Diese Umstellung ist mit einer Erhöhung der Grundgebühr verbunden.

 

Für die Monate Januar bis April 2007 erhalten die Mieterinnen und Mieter wie bisher von ewb eine Rechnung für die Kehrichtgrundgebühr. Ab Mai 2007 stellen die Abfallentsorgung der Stadt Bern (und nicht mehr die ewb) die Kehrichtgrundgebühr den Hauseigentümern (und nicht mehr den Mieterinnen und Mietern) in Rechnung. Die erste Rechnung erhalten die Hauseigentümer im Verlaufe des Sommers 2007. Sie haben die Möglichkeit, die Kehrichtgrundgebühr an die Mieterinnen und Mieter weiter zu verrechnen.

 

Für Fragen zu den neuen Rechnungen stehen die Hotline 031 321 62 62 oder die Abfallentsorgung zur Verfügung. Sollte sich eine Rechnung als unrichtig erweisen – was sich bei einer so umfassenden Systemumstellung nicht ausschliessen lässt, – wird diese selbstverständlich durch eine neue, korrekte Rechnung ersetzt.

 

Container statt Abfallsäcke für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe

Grundsätzlich sind Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe neu verpflichtet, ihren Kehricht in Containern statt in losen Abfallsäcken bereit zu stellen. Dies entlastet die Mitarbeitenden der Kehrichtabfuhr körperlich und beeinträchtigt das Stadtbild weniger. Die Betriebe hatten die Möglichkeit, ein Ausnahmegesuch zu stellen. Bei der Abfallentsorgung ist denn auch vor allem aus der Innenstadt eine grosse Anzahl von Gesuchen zur Befreiung von der Containerpflicht eingegangen. Bis Ende Juni 2007 sollte ein Grossteil der hängigen Gesuche bearbeitet worden sein. Im Falle noch hängiger Gesuche erfolgt die Entsorgung auf herkömmliche Art und Weise.

 

Hotline für Fragen und Auskünfte

Für Fragen und Auskünfte zum neuen Abfallreglement steht eine Hotline (Tel. 031 321 62 62) zur Verfügung.

 

 

 

 

Direktion für Tiefbau Verkehr und Stadtgrün

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