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4. Juli 2007 | Gemeinderat, Direktionen

Stadtbach wird teilweise mit Gitterrosten gedeckt

Der Stadtbach wird künftig nicht mehr offen durch die Kram- und die Gerechtigkeitsgasse fliessen: Aus Sicherheitsgründen hat der Gemeinderat beschlossen, die offenen Stellen mit Gitterrosten abzudecken. Sichtbar bleibt der Stadtbach nur noch bei der Kunstintervention am unteren Ende der Gerechtigkeitsgasse.

Anlässlich der Sanierung der Kram- und der Gerechtigkeitsgasse ist der Stadtbach teilweise offen gelegt worden. Im Vorfeld der Gassensanierung war aus der Bevölkerung der dringende Wunsch geäussert worden, den Stadtbach sichtbar zu machen und ihn so weit wie möglich offen zu führen. Aus Rücksicht auf die betrieblichen Bedürfnisse der Notfalldienste (Feuerwehr, Polizei) und des öffentlichen Verkehrs (Bernmobil) musste der Stadtbach jedoch grösstenteils mit einem tragfähigen Gitterrost und vereinzelten Betonplatten abgedeckt werden. Um wenigstens einen symbolischen Teil der ursprünglichen Idee zu retten, wurden kurze Teilstücke des Stadtbachs jeweils oberhalb und unterhalb der vier Brunnen offen gelassen. Dazu kam am unteren Ende der Gerechtigkeitsgasse eine künstlerische Intervention mit dem aufwärts fliessenden – offenen – Stadtbach. Die offenen Bereiche wurden mit Steinpollern auf beiden Seiten markiert und von allen zuständigen Stellen ordnungsgemäss bewilligt.

Seit Abschluss der Gassensanierung im Herbst 2005 wird die Frage der Unfallgefährdung und der daraus folgenden Haftung diskutiert. Vereinzelte Vorfälle sind passiert, die aber allesamt glimpflich abliefen. Trotzdem kamen die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) und ein vom Tiefbauamt bestelltes Rechtsgutachten zum übereinstimmenden Schluss, es seien zusätzliche Massnahmen zu treffen, um die Unfallgefährdung zu vermindern.

Gitterrost als einzige Lösung

Aufgrund dieser Sachlage wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, in der die BfU, die Beratungsstelle Hindernisfreies Bauen, die Denkmalpflege, das Stadtplanungsamt, das Tiefbauamt und der betroffene Künstler mitwirkten. Die Gruppe prüfte und beurteilte verschiedene Lösungsvarianten, darunter zum Beispiel das Anbringen von Betonbrüstungen oder Staketengeländern oder das Abdecken der offenen Stellen mit Panzerglas.

Keine der geprüften Lösungen konnte indessen befriedigen: Entweder genügten sie den Sicherheitsanforderungen nicht oder aber sie kamen aus denkmalpflegerischer Sicht nicht in Frage. Vor diesem Hintergrund schlug die Arbeitsgruppe dem Gemeinderat vor, die Bachöffnungen mit denselben Gitterrosten zu sichern, die bereits für den grössten Teil des Stadtbachs montiert worden waren. Einzig die Kunstintervention wird im heutigen Zustand belassen; weil sie auf einer längeren Strecke sichtbar ist, nimmt die Unfallgefahr markant ab. Mit einem zusätzlichen Poller wird jedoch bei der Kunstintervention der Fahrbereich besser markiert.

Der Gemeinderat hat sich der Haltung der Arbeitsgruppe angeschlossen.

 

Gemeinderat der Stadt Bern

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