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23. Oktober 2007 | Gemeinderat, Direktionen

Zonenplan zu Bern-West geht in die Vorprüfung

Der vom Gemeinderat verabschiedete Zonenplan für den Westen von Bern enthält verschiedene Neuerungen, die insbesondere den ländlichen Raum betreffen. So werden neue Weiler- und Landschaftsschutzzonen geschaffen sowie Freiflächen ausgeschieden, die für private Bauten im öffentlichen Interesse vorgesehen sind. Der Zonenplan wird nun dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht.

Mit dem neuen Zonenplan setzt der Gemeinderat Vorgaben aus der neuen Bauordnung der Stadt Bern sowie aus dem Teilrichtplan Landschaft für den Stadtteil VI um. Dazu gehört insbesondere die Schaffung neuer Weilerzonen und Landschaftsschutzzonen im Westen der Stadt. Dies löste eine rege Diskussion aus und führte dazu, dass im Rahmen der Mitwirkung von Mai bis Juni 2007 insgesamt 13 Änderungsvorschläge eingereicht wurden, darunter auch von der Quartierkommission Bümpliz/Bethlehem (QBB).

 

Veränderungsvorschläge berücksichtigt

Die eingereichten Begehren konnten zum grössten Teil berücksichtigt werden. Der neue Zonenplan sieht demnach gegenüber dem alten folgende Neuerungen vor:

In den Weilern Riedbach, Matzenried, Stäge, Riedern und Niederbottigen werden Weilerzonen für eine erweiterte landwirtschaftliche Nutzung geschaffen. Bestehende Gebäude dürfen umgenutzt und in geringem Masse auch neue Nebenbauten erstellt werden.

  • Die neuen Landschaftsschutzzonen liegen am Riedernhang, im Gäbelbachtal und nördlich des Forsts. Dort gilt faktisch ein Bauverbot für neue Bauten.
  • Die Schiess- und Zivilschutzanlage Riedbach wird einer Zone für Freizeit und Sport zugeteilt. Im heutigen Zivilschutzzentrum sind auch private Dienstleistungsnutzungen möglich.
  • Nördlich von Buech wird neu eine Freifläche FC geschaffen. Dabei handelt es sich um eine Zone, die für private Bauten und Anlagen im allgemeinen Interesse ausgeschieden wird. Konkret ist vorgesehen, die beiden heute im Gebiet Weyermannshaus-Ost liegenden Betriebe Resag und Alpabern in die Freifläche zu verlegen. Voraussetzungen für den Neubau sind der Ausbau der Riedbachstrasse, die Erstellung eines neuen Fussweges zum Gäbelbach und die Anpflanzung einer Hecke gegenüber der Landschaftsschutzzone.
  • Beim Gehöft Längmatt nahe Niederbottigen wird eine Zone für den Reitsport geschaffen. Diese erlaubt den Neubau einer privaten Reithalle mit Stallungen.
  • Das bereits überbaute Gebiet im Flühli zwischen Riedbach und Oberbottigen, das heute fälschlicherweise noch in der Landwirtschaftszone liegt, wird in die Wohnzone umgezont. Um- und Anbauten benötigen somit keine Ausnahmebewilligung mehr.

 

Zur Vorprüfung beim Kanton

Der Zonenplan wird nun dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht. Dieses prüft, ob die vorgeschlagenen Änderungen gesetzeskonform sind. Die öffentliche Auflage des neuen Zonenplans sowie die entsprechende Volksabstimmung werden voraussichtlich im kommenden Jahr stattfinden.

 

 

Gemeinderat der Stadt Bern

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