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17. Januar 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Bewilligung für Kundgebung wird widerrufen

Das Polizeiinspektorat der Stadt Bern hat nach Rücksprache und in Übereinstimmung mit dem Gemeinderat, dem zuständigen Regierungsrat und der Kantonspolizei heute beschlossen, die für die Kundgebung der Anti-WEF-Bewegung erteilte Bewilligung zu widerrufen. Grund für den Entscheid ist eine neue Lagebeurteilung durch die Kantonspolizei. Sie sieht ein Risiko für gewalttätige Ausschreitungen.

Das Polizeiinspektorat als Bewilligungsbehörde für Kundgebungen hat sich heute zusammen mit der Kantonspolizei erneut mit der angekündigten Kundgebung befasst und nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, die Bewilligung für die angekündigte Demonstration der Anti-WEF-Bewegung zu widerrufen. Dieser Entscheid erfolgte nach Rücksprache und in Übereinstimmung mit dem Gemeinderat, dem zuständigen Regierungsrat und der Kantonspolizei Bern.

 

Neue Lagebeurteilung

Grund für den Widerruf der Bewilligung ist die neue Lagebeurteilung der Kantonspolizei (siehe hierzu die ergänzende Erklärung der Kantonspolizei unten).

 

Aufruf, auf Teilnahme zu verzichten

Der Gemeinderat fordert dazu auf, nicht an der unbewilligten Kundgebung teilzunehmen. Ebenso appelliert der Gemeinderat an die Organisierenden, auf die Kundgebung zu verzichten.

 

Das Polizeiinspektorat hat die Organisatoren über den Widerruf der Kundgebungsbewilligung informiert. Der Gemeinderat fordert die Organisierenden auf, den Entscheid zu respektieren und die Kundgebung öffentlich abzusagen.

 

 

 

 

Ergänzende Erklärung der Kantonspolizei

Die Kantonspolizei hat entschieden, aufgrund der Lagebeurteilung dem Gemeinderat der Stadt Bern zu beantragen, die Bewilligung für die geplante Anti-WEF-Demonstration vom kommenden Samstag zurückzuziehen. Ausschlaggebend dafür waren drei Gründe:

 

  1. Der Organisator hat sich öffentlich nicht von Gewalt distanziert.
  2. Die Nachrichtendienstlichen Quellen und die Lagebeurteilung des Bundes (Dienst für Analyse und Prävention) von heute Vormittag gehen klar von einer hohen Militanz mit einem entsprechenden Gewaltpotenzial aus.
  3. Nach neusten Erkenntnissen ist die Militanz nicht mehr regional, sondern mobilisiert national.

 

Diese Situation hat nicht nur zu diesem Antrag geführt, sondern ebenfalls dazu, dem Polizeikonkordat Nordwestschweiz vorsorglich ein Gesuch zur Unterstützung einzureichen.

 

Für die Kantonspolizei bedeutet die Ablehnung des Gesuches, dass sie in diesem Zusammenhang keine Demonstrationen oder Spontankundgebungen tolerieren wird.

 

Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie

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