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15. Januar 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Positive Gerichtsentscheide zum Paradisli

Das Obergericht hat mit Entscheid vom 10. Januar 2008 das Gesuch der Stadt um Ausweisung des Vereins Paradisli aus der Liegenschaft an der Laubeggstrasse 36 bestätigt. Bereits am 18. Dezember 2007 hatte die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) entschieden, auf die Beschwerden gegen das städtische Bauvorhaben Schönbergpark nicht einzutreten.

Das Zivilgericht Bern-Laupen hatte dem Exmissionsgesuch der Stadt Bern am 16. November 2007 stattgegeben. Gegen diesen Entscheid reichte der Verein Paradisli am 27. November 2007 beim Appellationshof des Obergerichts eine Nichtigkeitsklage ein. Darauf erteilte der Appellationshof die aufschiebende Wirkung. Am 10. Januar 2008 hat das Obergericht nun das erstinstanzliche Urteil bestätigt und die Klage abgewiesen.

 

Der Verein Paradisli hat demnach die von ihm benutzten Räumlichkeiten innert  sieben Tagen ab Erhalt des Entscheids zu verlassen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Stadt beim Gerichtskreis VIII Bern-Laupen die Räumung durch die Kantonspolizei beantragen. Der Entscheid des Obergerichts ist rechtskräftig. Er kann nur noch mit einem ausserordentlichen Rechtsmittel ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die entsprechende Beschwerde hätte aber keine aufschiebende Wirkung, es sei denn, diese würde auf Gesuch hin erteilt.

 

In einem weiteren Verfahren hat am 1. Oktober 2007 unter anderem ein Mitglied des Vereins Paradisli Beschwerde gegen die vom Regierungsstatthalter erteilte Baubewilligung für das Projekt Schönbergpark erhoben. Im Rahmen des Projekts soll das Bauernhaus an der Laubeggstrasse 36, in welchem sich der Verein Paradisli zurzeit aufhält, umgebaut werden. Die zuständige Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ist am 18. Dezember 2007 auf die Beschwerden nicht eingetreten und hat damit ebenfalls im Sinne der Stadt entschieden.

 

Position der Stadt gestützt

Die zuständige Direktion für Finanzen, Personal und Informatik ist befriedigt, dass die Justizbehörden bei den Verfahren zum Paradisli bis anhin ausnahmslos die Position der Stadt gestützt haben. Sie erwartet nun, dass der Verein Paradisli die Liegenschaft innerhalb der gesetzten Frist verlässt.

 

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

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