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10. März 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Stadt Bern führt Sozialinspektorat ein

Das Kontrollnetz in der Sozialhilfe der Stadt Bern wird optimiert. Der Gemeinderat hat ein entsprechendes, von der Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS) ausgearbeitetes umfangreiches Massnahmenpaket gutgeheissen. Vorgesehen sind die Schaffung eines Sozialinspektorats und eines Sozialrevisorats, der Ausbau des Datenaustausches sowie eine offensivere Kommunikation.

Das Kontrollnetz in der Sozialhilfe soll weiter verbessert und ausgebaut werden. Zu diesem Zweck hat die BSS nach einer vertieften Analyse Optimierungsmöglichkeiten eruiert, die in den kommenden Monaten umgesetzt werden sollen. Damit soll die Zahl der Missbräuche verringert und das Vertrauen in die Sozialhilfe als eine der wichtigsten sozialen Errungenschaften gestärkt werden.

Der heute von der BSS an einer Medienkonferenz vorgestellte Umsetzungsbericht umfasst insgesamt 25 Einzelmassnahmen in den Bereichen internes Kontrollsystem, Datenaustausch und Kommunikation.

 

Angemeldete und unangemeldete Hausbesuche

Die wesentlichste Neuerung ist die Einführung von Sozialinspektorinnen und
-inspektoren. Dabei handelt es sich um ein Spezialteam des Sozialdienstes, das besondere Abklärungen vornimmt und bei Verdacht auf Missbrauch oder Falschinformation aktiv wird. Mit dem Sozialinspektorat wird die Kontrolle vor Ort verstärkt; es können sowohl angemeldete als auch unangemeldete Hausbesuche durchgeführt werden.

Neu wird auch ein Sozialrevisorat eingeführt. Dieses prüft aufgrund der bestehenden Dossiers, ob eine Fallbehandlung und die entsprechenden Kosten plausibel sind. Das Sozialrevisorat befasst sich vor allem mit Fällen, die in finanzieller Hinsicht komplex sind (Vermögen im Ausland, eigene Geschäftstätigkeit usw.).

Sowohl das Revisorat als auch das Inspektorat sind der Leitung des Sozialdienstes unterstellt und ein Führungsinstrument zur Bekämpfung des Sozialhilfemissbrauchs.  Auftrag der beiden Kontrollorgane ist, Sozialhilfefälle zu überprüfen, bei denen ein begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht. Daher sind sie auch nicht vom Sozialdienst getrennt. Das Inspektorat wird Teil des Pilotprojekts sein, welches die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion im Zusammenhang mit der Missbrauchs- und Kontrollthematik ab Frühjahr 2008 durchführen wird.

 

Sozialarbeitende entlasten

Neben den neuen 1,5 Stellen für das Inspektorat werden 2,5 Stellen für das Revisorat und den Sozialdienst geschaffen. Damit wird die Zahl der Dossiers pro Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter von 104 auf 99 reduziert.

Weiter wird künftig der Datenaustausch mit Polizei, Fremdenpolizei und anderen Behörden stärker gepflegt. Der bestehende Handlungsspielraum soll vollumfänglich ausgeschöpft werden. Zudem will die Stadt Bern darauf hinarbeiten, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine systematische Online-Abfrage für den Sozialdienst bei den verschiedenen Amtsstellen geschaffen werden. Im Bereich Kommunikation ist ferner die Herausgabe eines Sozialhilfe-Reports geplant. Die Öffentlichkeit soll regelmässig über die aktuelle Entwicklung in der Sozialhilfe orientiert werden.

Weitere Massnahmen sind ferner: die gezielte Orientierung der Sozialhilfe-Bezügerin­nen und -Bezüger über Sanktionen bei Missbrauch und Falschinformation, die Standardisierung der Beratungsprozesse, regelmässige Risikoanalysen, eine Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der Amtshilfe sowie die Weiterbildung der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit dem Fokus auf die verstärkte Kontrolle.

 

Rund 200'000 Franken an Zusatzkosten für Stadt

Die Umsetzung des Pakets verursacht der Stadt Bern kurzfristig Zusatzkosten von rund 200'000 Franken. Die Aufstockung des Personals in der Sozialhilfe und das Sozialrevisorat können über den Lastenausgleich finanziert werden. Das Sozialinspektorat wird im Rahmen des kantonalen Pilotprojekts finanziert. Die übrigen Massnahmen werden weitgehend innerhalb des Budgets aufgefangen.

 

Präventive Wirkung

Der Gemeinderat erwartet von den Massnahmen nicht nur eine Optimierung der Kontrolle, sondern auch eine verstärkte präventive Wirkung. Die Hemmschwelle zum Missbrauch und zur Falschinformation wird deutlich erhöht, was tendenziell zu einem Rückgang der Fallzahlen in der Sozialhilfe führen dürfte. Die Fallbegleitung kann dank der Entlastung intensiviert werden. Beides wird sich positiv auf die Kosten auswirken.

 

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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Titel Bearbeitet Grösse
Referat Gemeinderätin Edith Olibet, Direktorin für Bildung, Soziales und Sport (PDF, 29.0 KB) 10.03.2008 29.0 KB

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