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26. März 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Justizreform: Der Gemeinderat befürchtet Abbau des Service Public

Im Dezember 2007 hat der Regierungsrat ein Vernehmlassungsverfahren zur gesetzgeberischen Umsetzung der Justizreform beschlossen. Die Stadt Bern ist von dieser Reform im Bereich der Arbeitsgerichte und Mietämter betroffen, die kantonalisiert werden sollen. Der Gemeinderat begrüsst die Reform grundsätzlich, befürchtet aber einen Abbau des Service Public.

Die gesetzgeberische Umsetzung der Justizreform, die auf Bundesebene eine Vereinheitlichung von Zivil-, Strafprozess- und Jugendstrafprozessrecht vorsieht, fällt primär in den Wirkungsbereich des Kantons. Die Stadt Bern ist von der Reform in erster Linie im Bereich der Arbeitsgerichte und der Mietämter betroffen, die bisher von der Stadt geführt wurden. Als grösste Gemeinde im Kanton ist Bern zugleich Trägerin des grössten Mietamts mit jährlich rund 3300 Rechtsberatungen und des grössten Arbeitsgerichts mit jährlich rund 4300 Rechtsberatungen. Im Rahmen der Justizreform sollen die beiden Gerichtsstellen nun kantonalisiert werden.

 

Der Gemeinderat begrüsst die Rechtsvereinheitlichung

Der Gemeinderat begrüsst grundsätzlich die geplante Kantonalisierung der Mietämter und Arbeitsgerichte, wie sie im Rahmen der Umsetzung der Justizreform vorgesehen sind. Allerdings befürchtet er, dass das vom Kanton geplante Vorgehen zu einem erheblichen Verlust des Service Public führen wird. Zwar sieht der Entwurf des Kantons regionale Schlichtungsbehörden für miet- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor. Diese vermögen aber nach Ansicht des Gemeinderates die bisherigen Mietämter und Arbeitsgerichte mir ihren spezifischen Qualitäten nicht angemessen zu ersetzen.

 

Regionale Mietgerichte als Ersatz

Zum Ausgleich fordert der Gemeinderat deshalb, zusätzlich auch regionale Miet- und Arbeitsgerichte zu schaffen. Diese sollen weiterhin paritätisch mit Fachrichterinnen und Fachrichtern besetzt sein. Das heisst, in Mietgerichtsfällen werden von Mieter- und Vermieterseite, bei Arbeitsgerichtsfällen von Arbeitergeber- und Arbeitnehmerseite gleich viele Laienrichter gestellt. Diese paritätische Zusammensetzung der Arbeits- und Mietgerichte erlaubt den Zugriff auf die Fach- und Praxiskenntnisse der Laienrichter, die bei den Prozessparteien ein hohes Ansehen geniessen.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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