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4. März 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Paradisli: Bauvorhaben muss inhaltlich beurteilt werden

Am 18. Dezember 2007 entschied die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), auf die Beschwerden der Grünen Partei Bern / Demokratische Alternative (GPB-DA) und von Privatpersonen gegen das städtische Bauvorhaben Schönbergpark nicht einzutreten. Das Verwaltungsge-richt des Kantons Bern hat am 28. Februar 2008 eine Beschwerde der Grünen Partei gegen diesen Entscheid gutgeheissen und den Entscheid der BVE aufge-hoben.

Gegen die vom Regierungsstatthalter erteilte Baubewilligung für das Projekt Schönbergpark hatten die GPB-DA und Privatpersonen Beschwerde bei der BVE erhoben. Im Rahmen des Projekts soll das Bauernhaus an der Laubeggstrasse 36, in welchem sich der Verein Paradisli zurzeit aufhält, umgebaut werden. Die BVE trat am 18. Dezember 2007 auf die Beschwerden nicht ein, weil sie eine Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführenden verneinte. Im Fall der GPB-DA begründete sie ihren Entscheid damit, dass die GPB-DA nicht nachgewiesen habe, dass ein Verein unter diesem Name bestehe. Dagegen erhob die GPB-DA Beschwerde beim Verwaltungsgericht.

 

Das Verwaltungsgericht hat am 28. Februar 2008 die Beschwerde der GPB-DA gutgeheissen und diese zur Fortsetzung des Verfahrens an die Vorinstanz zurückgewiesen. Es begründet seinen Entscheid damit, dass es sich bei der Grünen Partei Bern und der GPB um ein und denselben Verein handle. Deshalb sei die Beschwerdelegitimation zu bejahen. Die BVE wird somit die Beschwerde gegen das Bauvorhaben Schönbergpark nun inhaltlich zu beurteilen haben.

 

Die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik wartet nun den Entscheid der BVE ab.

 

 

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

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