Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

25. Juni 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Der Gemeinderat begrüsst die Förderung der Gewässerrevitalisierung

Der Gemeinderat begrüsst die Absicht des Bundes, die Revitalisierung der Gewässer zu fördern. Gleichzeitig betont er, dass die dafür notwendigen Mittel nicht auf Kosten der dringenden Hochwasserschutzprojekte gesprochen werden dürfen. Der Bund sei daher gefordert, ausreichende Mittel sowohl für den dringenden Hochwasserschutz als für den Schutz der Gewässer zur Verfügung zu stellen.

Am 3. Juli 2006 wurde die Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ eingereicht, mit welcher ein neuer Verfassungsartikel  „Renaturierung von Gewässern“ verlangt wird. Der Initiative steht ein indirekter Gegenentwurf der ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie vom 18. April 2008 gegenüber, welcher nun vom Bund in die Vernehmlassung gegeben worden ist. Die Revitalisierung von Gewässern steht in engem Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz und betrifft damit auch vitale Interessen der Stadt Bern.

 

Förderung der Revitalisierung wird begrüsst

Für den Gemeinderat ist unbestritten, dass die hart verbauten Gewässer negative Auswirkungen auf die Hochwassersicherheit und auf die ökologische Nachhaltigkeit haben. Er begrüsst daher die Absicht des Bundes, die Revitalisierung von Gewässern zu fördern und die dafür notwendigen Mittel bereit zu stellen. Ob dies mit der Volksinitiative oder mit dem Gegenvorschlag erreicht wird, ist für den Gemeinderat nicht zentral.

 

Nicht auf Kosten des dringenden Hochwasserschutzes

In seiner schriftlichen Stellungnahme spricht sich der Gemeinderat aber dafür aus, dass die für die Revitalisierungen notwendigen Mittel nicht auf Kosten der dringenden Hochwasserschutzprojekte gesprochen werden dürfen. Er berücksichtigt dabei den Umstand, dass die vom Bund für die Jahre 2008 bis 2011 vorgesehenen Beiträge von rund 44 Millionen Franken für Hochwasserschutzprojekte im Kanton Bern bei weitem nicht ausreichen. Diese Beiträge wären bereits mit den Vorhaben ausgeschöpft, die der Kanton in der ersten Etappe bis spätestens Anfang 2009 einreichen wird. Für die dringenden und zum Teil baureifen Projekte der Stadt Bern würden demnach bis zu Beginn der zweiten Periode im Jahr 2012 gar keine Bundesgelder mehr zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat fordert deshalb den Bund auf, sowohl für den dringenden Hochwasserschutz als auch zum Schutz der Gewässer genügend Mittel zur Verfügung zu stellen und die Solidarität zwischen den nichtbetroffenen und den betroffenen Gemeinden zu stärken.

 

 

Informationsdienst der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile