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18. Juni 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Neues Konzept für Kunst im öffentlichen Raum

Der Gemeinderat will zur Förderung der Kunst im öffentlichen Raum ein neues Konzept einführen. Anstelle der bisherigen zwingenden Koppelung von Kunstprojekten mit einzelnen Bauvorhaben sollen die künstlerischen Interventionen künftig flexibler gehandhabt werden und im Rahmen einer Gesamtschau erfolgen. Der Gemeinderat hat gestern ein entsprechendes Regle-ment zuhanden des Stadtrates verabschiedet. Er erfüllt damit auch eine Motion aus dem Stadtrat.

Gemäss der bisherigen Praxis werden Kunstobjekte im öffentlichen Raum durch die Bautätigkeit der Stadt ausgelöst und im Rahmen der Baukredite finanziert. Dafür wurde das sogenannte „Kunstprozent“ eingeführt. Dieser schreibt vor, dass in die Baukredite für öffentliche Bauten und Anlagen ein Prozent der Bausumme für Kunst im öffentlichen Raum aufzunehmen ist.

 

Neues Reglement mit Spezialfinanzierung

Diese Regelung befriedigt nicht mehr ganz. So lösten insbesondere das Kunstprojekt für den neuen Bahnhofplatz und das Gestaltungsprojekt für Tram Bern-West eine Diskussion darüber aus, wie Kunst im öffentlichen Raum unter den heutigen Gegebenheiten am besten zu fördern ist. Der Gemeinderat beschloss daher, die bisherige Praxis zu überprüfen, und beantragt nun dem Stadtrat die Einführung eines entsprechenden Reglements und die Einrichtung einer Spezialfinanzierung.

 

Kunstförderung systematisieren

Im Zentrum des neuen Konzepts steht eine Gesamtschau der Stadt. Die Realisierung von Kunst im öffentlichen Raum soll systematisch aus übergeordneter Sicht des Stadtbilds und der Stadtentwicklung bestimmt und nicht von zufälligen Bauvorhaben abhängig gemacht werden. Das soll dazu führen, dass die einzelnen künstlerischen Interventionen sorgfältiger erwogen und umgesetzt werden und die Kunst im öffentlichen Raum damit an Bedeutung gewinnt.

 

Das Reglement sieht vor, dass eine Fachkommission alle vier Jahre einen Masterplan erstellt, der Ort und Art der gewünschten Intervention festgelegt. Dabei soll jeweils auch geprüft werden, ob einzelne bestehende Kunstwerke aus dem öffentlichen Raum zu entfernen sind. Zudem soll das neue Reglement sicherstellen, dass die bestehenden Kunstwerke besser gepflegt und unterhalten werden.

 

Zweckgebundene Rückstellungen

Zur Finanzierung des neuen Förderungskonzepts will der Gemeinderat zweckgebundene Rückstellungen vornehmen. In die Spezialfinanzierung fliessen soll - neben den vom Gemeindrat bereits gesprochenen 175'000 Franken aus dem Bahnhofplatzprojekt und den 119'000 Franken aus dem Projekt Tram Bern-West - ein Prozent der Bausumme, für die die öffentliche Hand Baukredite spricht.

 

Mit der Vorlage erfüllt der Gemeinderat auch die vom Stadtrat erheblich erklärte Motion Fraktion GB/JA! (Christine Michel, GB): „Reglement zur Förderung und zum Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum“.

 

 

Downloads

Downloads
Titel Bearbeitet Grösse
Reglement über Kunst im öffentlichen Raum (PDF, 21.1 KB) 19.06.2008 21.1 KB
Vortrag an den Stadtrat (PDF, 43.0 KB) 19.06.2008 43.0 KB

Informationsdienst der Stadt Bern

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