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23. Februar 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Schönbergpark: Beschwerde der Stadt gutgeheissen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat heute die Beschwerde der Stadt gegen den Bauabschlag der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) zum Bauvorhaben Schönbergpark gutgeheissen und die Angelegenheit zur erneuten Beurteilung an die BVE zurückgewiesen. Die Stadt begrüsst den Entscheid und hofft, dass möglichst bald eine Baubewilligung vorliegen wird.

Mit Entscheid vom 29. September 2008 hatte die BVE eine Baubeschwerde der Grünen Partei Bern (GPB) gegen das Bauvorhaben Schönebergpark gutgeheissen. Sie begründete ihren Entscheid damit, dass das städtische Bauvorhaben das zulässige Mass der Nutzung in der fraglichen Zone überschreite. Gemäss Artikel 75 des kantonalen Baugesetzes gelte nicht die gesamte Parzellengrösse mit bereits bestehenden Bauten, sondern nur das effektiv für eine Überbauung zur Verfügung stehende Areal als Berechnungsgrundlage für die zulässige Nutzung. Gegen diesen Entscheid reichte die Stadt am 29. Oktober 2008 Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein.

Das Verwaltungsgericht hat heute in einer öffentlichen Urteilsberatung die Beschwerde der Stadt einstimmig gutgeheissen. Das von der Stadt auf dem Areal des Schönbergparks geplante Bauprojekt, das sich aus zwei neu zu erstellenden Mehrfamilienhäusern und dem Umbau des bereits heute bestehenden Bauernhauses zusammensetzt, halte gemäss Verwaltungsgericht das zulässige Mass der Nutzung ein. Die Stadt habe die Vorschriften gemäss Artikel 75 des kantonalen Baugesetzes korrekt angewendet. Das Verwaltungsgericht hat die Angelegenheit zur erneuten Beurteilung an die BVE zurückgewiesen, damit diese sich auch noch mit den übrigen Punkten der Beschwerde der GPB auseinandersetzt.


BVE zum Dritten

Das Bauvorhaben Schönbergpark beschäftigt seit längerem die Gerichte. Der Regierungstatthalter bewilligte das städtische Bauvorhaben am 30. August 2007. Dagegen erhoben die GPB und Privatpersonen Beschwerde bei der BVE. Die BVE trat am 18. Dezember 2007 auf die Beschwerden nicht ein, weil sie eine Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführenden verneinte. Gegen diesen Nichteintretensentscheid der BVE erhob die GPB Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Verwaltungsgericht gab der Beschwerde am 28. Februar 2008 statt und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die BVE zurück, worauf die BVE am 29. September 2008 den Bauabschlag verfügte.

Die Stadt unternimmt seit längerem grosse Anstrengungen, dringend benötigten neuen Wohnraum zu schaffen. Dem Projekt Schönbergpark kommt somit, wie allen anderen städtischen Bauvorhaben, grosse Bedeutung zu. Die Stadt hofft deshalb, von der BVE innerhalb nützlicher Frist einen Entscheid zu erhalten, der sich mit sämtlichen zum Projekt aufgeworfenen Fragen auseinandersetzt.

 

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

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