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29. April 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Initiative "Keine gewalttätigen Demonstranten": Gemeinderat empfiehlt dem Stadtrat Annahme

Der Gemeinderat hat den Vortrag zur Initiative „Keine gewalttätigen Demonstranten“ zu Handen des Stadtrats genehmigt. Er begrüsst die Initiative. Weil sie eine Änderung des städtischen Kundgebungsreglements nötig machen würde, fällt die Initiative in den Zuständigkeitsbereich des Stadtrats. Sollte er die Initiative annehmen, würde eine Volksabstimmung hinfällig.

Die Initiative „Keine gewalttätigen Demonstranten“ verlangt eine Ergänzung des Kundgebungsreglements der Stadt Bern. Aufgenommen werden soll einerseits ein sogenannter Entfernungsartikel. Damit müssten sich Teilnehmende von einer Kundgebung entfernen, sobald sie von der Polizei darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Kundgebung zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung aufgelöst werden muss.

Andererseits ist vorgesehen, dass bei Widerhandlung gegen den Entfernungsartikel Bussen bis zum Höchstmass von 5000 Franken ausgestellt werden können.

 

Nicht unbedingt eine Volksabstimmung nötig

Der Gemeinderat erachtet es als sinnvoll, einen Entfernungsartikel mit Strafnorm einzuführen und die Polizei mit den entsprechenden Kompetenzen auszustatten. Er hatte dies bereits bei der Totalrevision (vom 1. September 2004) und der Teilrevision (vom 26. März 2008) des Kundgebungsreglements vorgesehen. In beiden Fällen war das Ansinnen jedoch vom Stadtrat abgelehnt worden. Da der Gemeinderat zurzeit Massnahmen zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit prüft und sich der Stadtrat in letzter Zeit vermehrt für eine stärkere Polizeipräsenz ausgesprochen hat, empfiehlt der Gemeinderat dem Stadtrat die Initiative zur Annahme.

 

Die Änderung des Kundgebungsreglements liegt im Zuständigkeitsbereich des Stadtrats. Für den Fall, dass dieser die Initiative annimmt, würde keine Volksabstimmung durchgeführt. Die Änderung des Kundgebungsreglements würde dann – vorbehältlich des Referendums – in Kraft treten. Dieses Vorgehen ist im Artikel 15 Absatz 3 des kantonalen Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 in Verbindung mit Artikel 36 der Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 1998 geregelt. Sollte der Stadtrat die Initiative dagegen verwerfen, werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das letzte Wort haben.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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