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4. Mai 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Vier Stunden Schwimmunterricht pro Monat in der 4. Klasse

Alle Schülerinnen und Schüler sollen schwimmen lernen

Die Schulen der Stadt Bern sind bereit, im neuen Schuljahr Schwimmunterricht für die Viertklässlerinnen und Viertklässler fest in den Stundenplan zu integrieren. Während eines Schuljahres gehen sie alle 14 Tage in eine Doppellektion Schwimmunterricht.

Unter dem Motto „Jedes Kind soll schwimmen lernen“ wird in der Stadt Bern ab dem Schuljahr 2009/2010 im Rahmen der obligatorischen Schule Schwimmen unterrichtet. Der Schwimmunterricht findet im vierten Schuljahr statt und beansprucht eine Jahreslektion Sport. Die Schülerinnen und Schüler gehen halbklassenweise entweder im 14-tägigen Rhythmus oder im Rahmen eines Halbjahreskurses wöchentlich in den Schwimmunterricht. In der Regel wird der Unterricht durch Sportlehrkräfte erteilt, welche die kantonal empfohlene Ausbildung für den Schwimmunterricht abgeschlossen haben oder diese in naher Zukunft erwerben werden.

 

Hallenbäder für Schulen reserviert

Damit der regelmässige, im  Stundenplan integrierte Schwimmunterricht realisiert werden kann, ist die Schule darauf angewiesen, dass die Hallenbädern an den entsprechenden Schulzeiten zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund werden die drei Hallenbäder Hirschengraben, Weyermannshaus und Wyler sowie die Lehrschwimmbecken in den Schulanlagen Bethlehem, Bümpliz und Kleefeld jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 14 bis 16 Uhr während der 39 Schulwochen für den städtischen Schwimmunterricht reserviert werden. Die Direktion für Bildung, Soziales und Sport sowie die städtischen Schulen hoffen dabei auf das Verständnis der Bevölkerung und betonen, dass es sich beim obligatorischen Schwimmunterricht um eine sinnvolle Massnahme im Interesse unserer Kinder handelt.

 

Die Schulen der Stadt Bern setzen mit der Einführung des obligatorischen Schwimmunterrichts die Motion von Stadtrat Andreas Zysset um, welche verlangte, dass jedes Kind in der Schulzeit schwimmen lernen soll.

 

 

Direktion für Bildung, Soziales und Sport

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