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2. September 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Vernehmlassung zum zweiten Schritt der Bahnreform 2

Der Bund soll im öffentlichen Personennahverkehr künftig weniger auf Ausschreibungen als vielmehr auf Leistungsverbesserung via Benchmarkvergleichen zwischen Transportunternehmen setzen. Dies verlangt der Gemeinderat in seiner Vernehmlassungsantwort zur Bahnreform 2. Will der Bund an Ausschreibungen festhalten, so sollen Bus und Bahn gleich behandelt und auch S-Bahnlinien ausgeschrieben werden.

Der Gemeinderat hat zuhanden des Schweizerischen Städteverbandes den Vernehmlassungsentwurf des Bundes zum zweiten Schritt der Bahnreform 2 Stellung genommen. Obwohl er die Bestrebungen zur Erhöhung von Kosteneffizienz und Angebotsqualität im öffentlichen Verkehr unterstützt, zweifelt er daran, dass diese Ziele mit den seit einigen Jahren durchgeführten Ausschreibungen von Buslinien im Orts- und Regionalverkehr erreicht werden können. Die Kritik des Gemeinderates betrifft insbesondere ungenügend geregelte Ausschreibungsverfahren, den „Monopolstatus“ des Bestellers, ungleich lange Spiesse zwischen Bahn und Bus und strukturelle Vorteile für Anbieter im Eigentum des oder der Besteller.

Leistungen messen und vergleichen

Der Gemeinderat plädiert deshalb dafür, im öffentlichen Personennahverkehr zukünftig weniger auf Ausschreibungen und mehr auf Benchmarkvergleiche zu setzen.  Dabei sollen die Leistungen der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs anhand wirtschaftlicher Kriterien und Kundenumfragen verglichen werden. Unternehmen, die unterdurchschnittlich abschneiden, sollen mittels Vereinbarungen zur Verbesserung ihrer Leistungen verpflichtet werden.

Falls der Bundesrat dennoch zum Schluss kommt, die Ausschreibungsstrategie im öffentlichen Personennahverkehr fortzusetzen, so fordert der Gemeinderat eine Gleichbehandlung aller Verkehrsträger. Die Ausschreibungskonkurrenz soll in diesem Fall auch im regionalen Bahnverkehr (S-Bahnen) eingeführt werden.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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