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13. Oktober 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Gefahrenkarte Aareraum der Stadt Bern

Die nach den Vorgaben der kantonalen Gesetzgebung erarbeitete Gefahrenkarte für den Aareraum der Stadt Bern ist ab morgen Mittwoch im städtischen Tiefbauamt zur Einsichtnahme aufgelegt. Gemäss der Gefahrenkarte ist der grösste Teil des Mattequartiers der roten Zone zugeordnet. Das bedeutet: Werden nicht langfristig greifende, umfassende Hochwasserschutz-Massnahmen getroffen, so dürfen im roten Gefahrengebiet keine Wohnbauten mehr gebaut oder erweitert werden (Bauverbotszone).

Die Gemeinden sind für die Abwehr von Naturereignissen und für die Sicherheit der Bevölkerung im Siedlungsgebiet gesetzlich verantwortlich. Sie haben im Speziellen die Pflicht, im Fall von erkennbaren Naturgefahren im Siedlungsbereich Gefahrenkarten erstellen zu lassen. Diese zeigen Gefährdungen durch Hochwasser, Erdrutsche und Steinschlag auf und sie wirken sich auf die Nutzungsplanung, auf die Umsetzung von Hochwasserschutz-Massnahmen sowie auf die Notfallplanung aus.

Die Erarbeitung der Gefahrenkarte für die Stadt Bern wurde in die zwei Gebiete Aareraum und übriges Stadtgebiet aufgeteilt. Mit erster Priorität wurde die Gefahrenkarte Aareraum bearbeitet. Ein erster Entwurf lag im Mai 2007 vor und wird seither aufgrund der gesetzlich verankerten Vorwirkung bei Baugesuchen und in der Nutzungsplanung bereits berücksichtigt. Inzwischen ist die Gefahrenkarte Aareraum durch das Tiefbauamt des Kantons Bern offiziell anerkannt worden und muss durch die Stadt Bern raumplanerisch umgesetzt werden. Konkret bedeutet dies, dass die Stadt Bern verpflichtet ist, in der Ortsplanung oder bei der Behandlung von Baugesuchen die Gefahrenkarte als massgebende Grundlage zu berücksichtigen. Kommt die Stadt dieser Pflicht nicht nach, so kann der Kanton in eigener Regie Planungszonen zur Gefahrenprävention erlassen.

Rote Zone: Gefahr für Leib und Leben

Die Gefahrenkarte Aareraum der Stadt Bern zeigt, dass das Mattequartier zum grossen Teil erheblich hochwassergefährdet ist. Es ist deshalb in die so genannte "rote Zone" eingestuft worden. Für die Quartiere Dalmazi, Marzili und Altenberg ist vorwiegend eine mittlere (blaue Zone) bzw. geringe Gefährdung (gelbe Zone) festgestellt worden. Die Risiken in den verschiedenen Zonen sind wie folgt definiert:

  • Im roten Gefahrengebiet sind Menschenleben sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Gebäuden gefährdet.
  • Im blauen Gefahrengebiet sind Menschen vor allem ausserhalb von Gebäuden gefährdet. Innerhalb von Gebäuden ist die Gefährdung – sofern die entsprechenden Bauauflagen beachtet wurden – geringer. Schäden an Gebäuden sind aber möglich.
  • Im gelben Gefahrengebiet sind Menschenleben kaum gefährdet, weder innerhalb noch ausserhalb von Gebäuden. Allerdings sind Schäden an der Gebäudehülle möglich, und im Innern von Gebäuden können bei Hochwasser sogar erhebliche Sachschäden auftreten.

Baurechtliche Konsequenzen

Die Gefahrenkarte hat – je nach Gefahrenzone – erhebliche Auswirkungen auf die baurechtliche Grundordnung. Ein Gebiet wie das Mattequartier, das in der roten Zone liegt, wird faktisch zur Bauverbotszone: Im roten Gefahrengebiet dürfen keine Bauzonen mehr ausgeschieden werden. Bereits ausgeschiedene, aber noch nicht überbaute Bauzonen müssen ausgezont werden. Ausgeschiedene und bereits überbaute Bauzonen können bestehen bleiben, doch sind Umbauten in dieser Zone nur möglich, wenn das Risiko vermindert wird und der gefährdete Personenkreis nicht zunimmt. Gemäss einem Regierungsratsbeschluss aus dem Jahr 2007 sind die Gemeinden gehalten, ihre Ortsplanungen innert zwei Jahren an die Gefahrenkarte anzupassen.

Öffentlich zugänglich

Im Rahmen der Umsetzung der Gefahrenkarte ist die Stadt Bern verpflichtet, die Bevölkerung – insbesondere die betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer – über die Gefahrenkarte und die damit verbundenen baurechtlichen Auflagen und Einschränkungen zu informieren. Dies wurde bisher bereits auch im Rahmen der öffentlichen Informationsveranstaltungen und des partizipativen Planungsprozesses getan. Nach Anerkennung der Gefahrenkarte durch den Kanton liegt das gesamte Dossier nun ab morgen Mittwoch, 14. Oktober 2009, in Papierform auf der BauStelle des städtischen Tiefbauamts (Bundesgasse 38, Parterre) öffentlich auf.

Die Gefahrenkarte kann aber auch via Internet auf dem Geoinformationsportal des Kantons Bern eingesehen werden (www.be.ch/geoportal – Rubrik „Detaillierte Karten-informationen", Unterrubrik „Naturgefahren"). Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind dieser Tage schriftlich direkt informiert worden.

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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