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3. Dezember 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Städtisches Wohnbauprojekt Schönbergpark wird realisiert

Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) hatte am 27. Oktober 2009 die Beschwerde der Grünen Partei Bern (GPB) gegen das städtische Bauvorhaben Schönbergpark abgewiesen. Weil dieser Entscheid beim Verwaltungsgericht nicht angefochten wurde, ist die Baubewilligung seit kurzem in Rechtskraft erwachsen. Die Bauarbeiten sollen daher im Frühjahr 2010 starten.

Das ehemalige Landgut Schönbergpark befindet sich im Eigentum des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik der Stadt Bern (Fonds). Es umfasst mehrere Liegenschaften von unterschiedlicher Qualität und Nutzung. Für das Herrschaftsgebäude und das Pförtnerhaus besteht erst mittelfristig ein Sanierungsbedarf. Das Atelierhaus ist in gutem Zustand. Das im Jahr 1858 erbaute Bauernhaus hingegen muss unter Berücksichtigung der Substanz und der Struktur als erhaltenswertes Gebäude umfassend saniert werden. Dabei werden zwei grosszügige Wohnungen mit 5,5 und 6 Zimmern realisiert. Nach Abschluss der Ausführungsplanung und der ordentlichen öffentlichen Vergabe der Bauarbeiten kann voraussichtlich im Frühjahr 2010 mit der Renovation begonnen werden.

Neubau im Schönbergpark

Im Jahr 2005 führte der Fonds einen offenen, einstufigen Architekturwettbewerb für einen Neubau im Park des Landgutes durch. Das Siegerprojekt, für welches die Baubewilligung nun rechtskräftig vorliegt, sieht einen Neubau im Minergiestandard vor. Es besteht aus zwei Mehrfamilienhäusern mit je fünf Wohneinheiten und einer dazwischen liegenden Autoeinstellhalle. Der Baubeginn der Neubauten ist auf Frühjahr 2011 terminiert. Da die Stadt seit längerem grosse Anstrengungen unternimmt, dringend benötigten neuen Wohnraum zu schaffen, wird die nun rechtskräftige Baubewilligung mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. „Die Überbauung Schönbergpark ist ein gelungenes Beispiel für eine sinnvolle bauliche Verdichtung von Freiflächen im städtischen Raum“, so Barbara Hayoz, Direktorin für Finanzen, Personal und Informatik.

Schönbergpark seit langem ein Thema

Das Bauvorhaben Schönbergpark beschäftigte für lange Zeit die Gerichte. Das Regierungsstatthalteramt bewilligte das städtische Bauvorhaben am 30. August 2007. Dagegen erhoben die Grüne Partei Bern (GPB) und Privatpersonen Beschwerde bei der BVE. Die BVE trat am 18. Dezember 2007 auf die Beschwerden nicht ein, weil sie eine Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführenden verneinte. Gegen diesen Nichteintretensentscheid der BVE erhob die GPB Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Verwaltungsgericht gab der Beschwerde am 28. Februar 2008 statt und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die BVE zurück, worauf die BVE am 29. September 2008 den Bauabschlag verfügte. Dagegen erhob die Stadt Bern beim Verwaltungsgericht Beschwerde, die im Februar 2009 gutgeheissen wurde. Das Verwaltungsgericht wies die Angelegenheit zur erneuten Beurteilung an die BVE zurück. Am 27. Oktober 2009 hat die BVE sämtliche gegen das Bauvorhaben ins Feld geführten Argumente als unbegründet abgewiesen und den Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts vom 30. August 2007 bestätigt.

 

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

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