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11. Dezember 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat will StaBe in die Verwaltung zurückführen

Der Gemeinderat hat im Sinne eines Grundsatzentscheids beschlossen, die Stadtbauten Bern (StaBe) wieder in die Verwaltung zurückzuführen. Dazu beantragt er dem Stadtrat einen Projektierungskredit von 250'000 Franken. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass das Verwaltungsvermögen in die Kernverwaltung gehört und sich die Auslagerung nicht bewährt hat. Durch die Rückführung der StaBe verspricht er sich einen höheren politischen und fachtechnischen Einfluss sowie die Stärkung städtebaulicher Anliegen bei der Realisierung von Bauvorhaben.

Der gemeinderätliche Grundsatzentscheid geht auf ein Postulat der GFL/EVP-Fraktion zurück, das im Januar 2008 vom Stadtrat erheblich erklärt worden war. Darin wurde Kritik an der Organisationsform der StaBe als öffentlich-rechtliche Anstalt geäussert und verlangt, dass der Gemeinderat eine Neubeurteilung mit dem Ziel vornimmt, die StaBe wieder in die Stadtverwaltung zurückzuführen. Die Stadtregierung arbeitete daraufhin eine Vorstudie zur grundsätzlichen Machbarkeit der Rückführung der Aufgaben der StaBe in die Stadtverwaltung aus.

StaBe erfüllt eine öffentliche Kernaufgabe

Wie der Gemeinderat nun in seiner Antwort zum Postulat sowie in seinem Kreditantrag schreibt, teilt er die kritische Einschätzung der GFL/EVP-Fraktion. So hält er fest, dass die StaBe mit der Bewirtschaftung von Schulhäusern, Sportanlagen und Verwaltungsgebäuden eine öffentliche Kernaufgabe erfüllt. Die StaBe bewegten sich bei ihrer Geschäftstätigkeit sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite in einer Monopolsituation. In diesem Zusammenhang erinnert der Gemeinderat daran, dass die StaBe im Jahre 2002 nicht zuletzt deswegen ausgelagert wurden, weil der Kanton nicht bereit gewesen war, eine flexible Abschreibungspraxis für die Stadt festzulegen. Zudem konstatiert die Stadtregierung rückblickend, dass bei der rechtlichen Verselbstständigung der StaBe die finanzpolitische Möglichkeit, bei den Abschreibungen sparen zu können, gegenüber anderen wichtigen Aspekten zu stark gewichtet wurde.

Mehr Transparenz und Kontrolle

Die Auslagerung der StaBe macht für den Gemeinderat heute keinen Sinn. Insbesondere stört er sich am Umstand, dass die StaBe als öffentlich-rechtliche Anstalt im Vergleich zur Kernverwaltung der politischen Einflussnahme entzogen und von den demokratischen Abläufen weitgehend entkoppelt ist. Gleichzeitig besteht jedoch in jedem Fall eine Haftungsgarantie: Die StaBe können nicht Konkurs gehen.

Von einer Rückführung der StaBe verspricht sich die Stadtregierung mehr Transparenz und Kontrolle sowie eine Verringerung des Koordinationsaufwandes bei der Planung und Realisierung von Projekten. Zudem bietet die Überführung des Know-hows im Hochbau von den Stadtbauten zur Stadt laut Gemeinderat die Chance, bei Bauvorhaben mehr Gewicht auf städtebauliche und architektonische Aspekte zu legen. Denkbar ist in diesem Zusammenhang die Schaffung eines Hochbauamtes. Ob dies sinnvoll ist, sollen die weiteren Abklärungen zeigen.

Rückführung mit oder ohne Vermögenstransfer

Für die Rückführung der StaBe stehen zwei Varianten im Vordergrund: Die eine sieht eine operative Integration ohne Vermögenstransfer vor. Demnach blieben die StaBe als juristische Person bestehen, ihre Funktion würde aber reduziert auf eine Organisation ohne Geschäftstätigkeit. Der Vorteil davon ist, dass die heutigen tiefen Abschreibungssätze beibehalten werden könnten. Inwieweit dies rechtlich zulässig ist, muss aber noch vertieft geklärt werden. Die zweite Variante sieht eine vollständige, auch das Vermögen umfassende Rückführung der StaBe vor. Dies ist rechtlich problemlos möglich, führt aber zu höheren Abschreibungskosten.

Gemeinderat strebt Härtefallregelung an

Entscheidend für die Art und Weise der Rückführung sind daher die laufenden Arbeiten des Kantons für das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) ab dem Jahr 2014. Der Gemeinderat erwartet, dass der Kanton auf Städte mit umfangreichen Liegenschaftsbeständen im Verwaltungsvermögen Rücksicht nimmt und flexiblere Abschreibungsregelungen trifft.

Nach heutigem Stand entstünden der Stadt bei der Rückführung der StaBe unter HRM2 im schlechtesten Fall bis zu 30 Millionen Franken zusätzliche Abschreibungskosten, weil das bestehende Anlagenvermögen innert zwölf Jahren ganz abzuschreiben wäre. Der Gemeinderat will sich daher für eine finanzierbare Übergangslösung einsetzen. Gelingt es der Stadt, einen Verzicht auf eine vollständige Abschreibung zu erwirken, reduziert sich die finanzielle Belastung deutlich.

Für die Rückführung der StaBe sind zwei Zeitpunkte denkbar. Grundsätzlich fasst der Gemeinderat eine Rückführung ab 1. Januar 2014 ins Auge, da ab diesem Zeitpunkt die neuen Abschreibungsnormen in Kraft treten. Zudem würde damit genug Zeit bleiben, die organisatorischen Fragen zu klären. Denkbar ist für den Gemeinderat aber auch eine Rückführung am Ende der jetzigen Legislaturperiode im Jahr 2012, sofern für den Vermögenstransfer eine Übergangsregelung getroffen werden kann.

Projektierungskredit für weitere Abklärungen

Für die bisherigen Arbeiten hat der Gemeinderat in eigener Kompetenz einen Projektierungskredit von 100'000 Franken gesprochen. Zur Klärung der weiteren rechtlichen und finanziellen Fragen beantragt er dem Stadtrat eine Aufstockung des entsprechenden Kredits um 150’000 Franken auf 250'000 Franken. Ziel der weiteren Arbeiten sollte es aus Sicht des Gemeinderats sein, möglichst rasch die Entscheidungsgrundlagen für einen Grundsatzentscheid durch den Stadtrat respektive die Stimmberechtigten zu schaffen.

Die Stadtregierung ist der Ansicht, dass der Grundsatzentscheid zur Rückführung der StaBe in jedem Fall den Stimmberechtigten vorzulegen ist. Erst wenn die Bernerinnen und Berner Ja dazu gesagt haben, will der Gemeinderat die Umsetzung konkret angehen. Daher ist er bestrebt, vom Stadtrat möglichst rasch den Auftrag zu erhalten, eine Vorlage für eine Volksabstimmung auszuarbeiten.

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Bericht Postulat (PDF, 38.6 KB) 07.12.2017 38.6 KB
Projektbericht (PDF, 1.8 MB) 07.12.2017 1.8 MB
Projektchronik (PDF, 17.6 KB) 07.12.2017 17.6 KB
Referat Alexander Tschäppät (PDF, 19.1 KB) 07.12.2017 19.1 KB
Referat Barbara Hayoz (PDF, 26.3 KB) 07.12.2017 26.3 KB
Vortrag Stadtrat (PDF, 65.9 KB) 07.12.2017 65.9 KB

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