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15. Februar 2010 | Gemeinderat, Direktionen

Neuer Wegweiser in die Velo-Zukunft

Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat den neu erarbeiteten Richtplan Veloverkehr der Stadt Bern genehmigt. Das Planungsinstrument definiert die Ziele für den Veloverkehr, enthält einen Veloroutennetzplan sowie Grundsätze zum Bau, Betrieb und Unterhalt von Verkehrs- und Veloanlagen.

Wer Velo fährt, ist rascher am Ziel, bleibt länger gesund, braucht weniger Platz, schont das Portemonnaie und verursacht weder Lärm noch Abgase. Das Velo gehört deshalb zusammen mit dem Fussverkehr und dem öffentlichen Verkehr zu den stadt- und umweltverträglichsten Verkehrsmitteln. Mit seiner Veloverkehrspolitik will der Gemeinderat dafür sorgen, dass das Velo als Verkehrsmittel weiterhin attraktiv bleibt. Zudem möchte er noch mehr Menschen ermuntern, aufs Velo umzusteigen. Zahlen belegen, dass das Umsteigepotenzial gross ist: So sind 30 Prozent der Autofahrten nicht länger als drei Kilometer und 45 Prozent nicht länger als fünf Kilometer. Für so kurze Strecken spart man mit dem Velo Zeit, Nerven und Geld.

Direkte Veloverbindungen und mehr Sicherheit

Um den Anteil des Veloverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen in der Stadt Bern weiter zu erhöhen, hat der Richtplan Veloverkehr zum Ziel,
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durchgehende, direkte und komfortable Veloverbindungen zu schaffen,
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hohe Sicherheit für Velofahrende, insbesondere auch für Schulkinder, zu erreichen,
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attraktive Angebote an öffentlichen Veloabstellplätzen bereitzustellen und
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optimale Umsteigemöglichkeiten zwischen Velo- und öffentlichem Verkehr anzubieten.

Der Richtplan enthält einen Velonetzplan, welcher Velohaupt- und Nebenrouten bezeichnet. Die Routen bilden ein zusammenhängendes Netz, welches wichtige Quell- und Zielorte des Veloverkehrs miteinander verbindet. Im Netzplan enthalten sind zudem Infrastrukturmassnahmen, welche mit dem Kanton abzustimmen sind. Es handelt sich um Massnahmen, die im Agglomerationsprogramm der Region Bern enthalten sind – so die Erstellung der Velostation Schanzenbrücke -, und weitere Massnahmen auf Kantonsstrassen – z.B. die Markierung von Velostreifen auf der Turnierstrasse. Schliesslich umfasst der Richtplan 18 Grundsätze zum Bau, Betreib und Unterhalt von Verkehrs- und Veloanlagen, so zur Breite von Velostreifen oder zur Wegweisung für den Veloverkehr.

Der nun vorliegende „Richtplan Veloverkehr“ ersetzt den Richtplan leichter Zweiradverkehr aus dem Jahr 2000. Er basiert auf dem kantonalen Baugesetz und der Bauverordnung des Kantons Bern und stellt für die städtischen und kantonalen Stellen bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb eine verbindliche Planungsgrundlage dar.

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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