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19. Mai 2010 | Gemeinderat, Direktionen

Spezialfinanzierung für Kunst im öffentlichen Raum

Der Gemeinderat hat das Reglement über die Spezialfinanzierung für Kunst im öffentlichen Raum zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Es sieht unter anderem die Einsetzung einer speziellen Kommission vor, welche über die Vergabe der Mittel für Kunst im öffentlichen Raum entscheidet.

Die Diskussion zum Thema Kunst im öffentlichen Raum in der Stadt Bern geht in die 80-er Jahre zurück. 1993 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass bei der Realisierung öffentlicher Bauten ein Prozent der Bausumme für Kunstprojekte eingesetzt werden soll. 2003 hat er diese Finanzierung nochmals bekräftigt. Nachdem in den Jahren 2006 und 2007 zwei Kunstprojekte im öffentlichen Raum - eines im Zusammenhang mit dem neuen Bahnhofplatz, das andere mit Tram Bern West - nicht realisiert wurden, gingen im Stadtrat zwei Vorstösse ein, die unter anderem eine Reglement zur Förderung und zum Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum forderten.

Rund 120'000 Franken pro Jahr

Der Gemeinderat legt dem Stadtrat nun ein solches Reglemente vor. Es regelt die Spezialfinanzierung im Zusammenhang mit der Realisierung von Kunstprojekten im öffentlichen Raum, die Einsetzung und Zusammensetzung der entsprechenden Kommission sowie die Grundsätze der Vergabe der finanziellen Mittel.

Die Spezialfinanzierung wird im Wesentlichen weiterhin geäufnet aus den Baukrediten für öffentliche Bauten im Bereich Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün. Ein Prozent dieser Summe oder maximal 500'000 Franken pro Projekt sollen für künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum eingesetzt werden. Die Gelder, die in die Spezialfinanzierung einfliessen, sind nicht direkt an die jeweiligen Bauprojekte gekoppelt. Das kann auch hiessen, dass für öffentliche Bauprojekte kein Kunstprojekt realisiert wird. Der Gemeinderat rechnet mit einer Einlage in die Spezialfinanzierung von jährlich 120'000 Franken.

Gemeinderat delegiert Kompetenzen an Kommission

Die Verantwortung über das Verfahren und die Entscheidbefugnis über die einzelnen Projekte überträgt der Gemeinderat auf eine Kommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Tiefbauamt, Stadtplanungsamt, Stadtgärtnerei, Denkmalpflege, Abteilung Kulturelles sowie Stadtbauten Bern. Dazu kommen drei externe Fachpersonen, wobei eine davon selber Kunstschaffende oder Kunstschaffender sein soll.

Die Kommission wird zunächst eine Bestandesaufnahme der vorhandenen Kunstwerke im öffentlichen Raum vornehmen. Sie erfasst zudem alle laufenden und geplanten Projekte von Kunst im öffentlichen Raum und erstattet dem Gemeinderat darüber jährlich Bericht.

Projektiert, ausgeschrieben und beurteilt werden die Projekte von Auswahlgruppen, die im Einzelfall durch die Kommission bestimmt werden. Darin sind Fachpersonen aus den Bereichen Kunst, Architektur, Planung sowie Vertreterinnen und Vertreter aus den betroffenen Kreisen vertreten. Sie definieren zuhanden der Kommission das Vorgehen im Einzelfall und legen Zeitplan und Rahmenbedingungen fest. Die Kommission befindet abschliessend über das Projekt. Der Gemeinderat kann die Finanzkompetenz jedoch jederzeit zurücknehmen oder in Einzelfällen einschränken.

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Vortrag KiöR (PDF, 27.5 KB) 07.12.2017 27.5 KB

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