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19. Januar 2011 | Gemeinderat, Direktionen

Stadt bedauert den Littering-Entscheid des Verwaltungsgerichts

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat heute die Beschwerde von verschiedenen Detailhändlern gegen die neuen Kehrichtgebühren der Stadt Bern öffentlich verhandelt. Die Beschwerde betreffend Littering-Gebühren wurde gut-geheissen.

Heute Morgen hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung die Beschwerde von verschiedenen Detailhändlern in der Stadt Bern gegen die Neuberechnung der Kehrichtgebühren teilweise gutgeheissen. Entgegen dem Entscheid des Regierungsstatthalteramts des Amtsbezirks Bern-Mittelland, welches als Vorinstanz das Abfallreglement der Stadt Bern vollumfänglich geschützt hatte, hält das Verwaltungsgericht im heutigen Grundsatzentscheid fest, dass die Kosten für die Entsorgung des Abfalls aus dem öffentlichen Raum nicht über Gebühren finanziert werden dürfen.

Siedlungsabfall aus dem öffentlichen Raum nur noch über Steuern finanziert

Bisher wurden die zehn Millionen Franken, welche der Stadt durch die Reinigung und Entsorgung von Siedlungsabfällen auf öffentlichen Strassen, Plätzen und Grünanlagen entstehen, je zur Hälfte über Steuern und Gebühren finanziert. Gemäss Verwaltungsgericht sollen in Zukunft nur noch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der Stadt Bern für diese Ausgaben aufkommen. Damit kommt das Verursacherprinzip, welches sonst im Abfallrecht gilt, im öffentlichen Raum faktisch nicht mehr zur Anwendung.

Gemeinderätin Regula Rytz bedauert diesen Entscheid. „Mit der Gebühr wollten wir die Gewerbetreibenden im Kampf gegen Littering in die Pflicht nehmen. Durch den Entscheid des Verwaltungsgerichts ist dies nun infrage gestellt. Stattdessen sollen die Steuerzahler stärker belastet werden.“ Der Gemeinderat wird nun die schriftliche Begründung abwarten und prüfen, ob er das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen will.

Geschützt hat das Verwaltungsgericht die Stadt Bern bei der Erhebung von mengen-unabhängigen Grundgebühren, soweit sie nicht die Abfallentsorgung im öffentlichen Raum betreffen. Damit wird die Stadt auch in Zukunft Abfallgebühren bei den Grundeigentümern erheben können. Vom Entscheid des Verwaltungsgerichts nicht betroffen sind die Kehrichtsackgebühren.

Beschwerde gegen Berechnung der Gebühren

Das neue Abfallreglement ist seit 1. Mai 2007 in Kraft. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Bemessung der Grundgebühr nach der Bruttogeschossfläche für Haushalte und Betriebe sowie nach einem Faktor, der die Art der Nutzung berücksichtigt. So werden beispielsweise Take-away-Betriebe stärker belastet als Wohnungen oder Bürogebäude. Gegen diese Art der Gebührenberechnung wurden vor dem Verwaltungsgericht zwei Beschwerden erhoben. Diejenige des Detailhandels wurde heute teilweise gutgeheissen, eine zweite von Hauseigentümern ist noch beim Verwaltungsgericht hängig.

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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