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1. Juni 2011 | Gemeinderat, Direktionen

Schutz der Gitter über dem Stadtbach

Die Blumentröge, welche als provisorische Massnahme das Befahren des Gitters über dem Stadtbach im unteren Bereich der Gerechtigkeitsgasse verhindern, werden durch Granitquader ersetzt. Für diese definitive Lösung hat sich der Gemeinderat entschieden.

Bei der Planung der Gesamtsanierung von Kram- und Gerechtigkeitsgasse ging man davon aus, dass die Gitterroste über dem Stadtbach bei einem Tempo von 20 Kilometern pro Stunde (Begegnungszone) nur gelegentlich befahren werden – dann nämlich, wenn parkierte Autos ein Ausweichen in die Fahrbahnmitte nötig machen. Es wurde deshalb eine Bachabdeckung gewählt, welche diese Belastung trägt, deren Gitterstäbe aber noch einen Blick auf das Wasser zulassen, und durch die auch das Bachgeräusch noch zu hören ist.

Zahlreiche Lärmklagen als Auslöser

Diese Annahmen erwiesen sich für die Kramgasse und für grosse Teile der Gerechtigkeitsgasse als richtig. Nur im untersten Abschnitt der Gerechtigkeitsgasse, zwischen der Kunstintervention („Aufwärts fliessender Stadtbach“) und dem Gerechtigkeitsbrunnen, wurden die Gitteroste ständig – und oftmals mit höherer Geschwindigkeit als erlaubt – befahren. Das Fahren und vor allem das Beschleunigen und Abbremsen auf den Gitterrosten hatten eine permanente Überbelastung der Bachabdeckung zur Folge, was zunächst nur leichte Vibrationen aufgrund einer geringen Deformation der Gitterroste verursachte. Die Vibrationen und Deformationen wurden aber im Laufe der Zeit immer stärker und wuchsen sich schliesslich zu einer störenden Lärmbelästigung aus.

Wegen zahlreicher Lärmklagen platzierte die Stadt Bern deshalb im Sommer 2009 als Sofortmassnahme vier Blumentröge auf der Bachabdeckung. Seither können keine Fahrzeuge mehr auf der ganzen Länge über die Gitterroste fahren; gleichzeitig ist der Abstand zwischen den Blumentrögen genügend gross, damit – wenn nötig – auf die Gitterroste ausgewichen werden kann.

Dank dieser mit Bernmobil abgesprochenen, vom Leist der Unteren Stadt ausdrücklich begrüssten Sofortmassnahme konnte die Lärmbelästigung eliminiert werden. Die Blumentröge dienen einerseits zur Reduktion der Fahrgeschwindigkeit der Motorfahrzeuge und erschweren andererseits illegale Cardurchfahrten.

Bisherige Lösung ist die beste

Im Hinblick auf eine definitive Lösung liess das Tiefbauamt verschiedene Varianten evaluieren – mit dem Ziel, das Lärmproblem nachhaltig zu lösen und das Einhalten von Tempo 20 zu gewährleisten. Als einfachste, wirksamste und kostengünstigste Lösung erwies sich schliesslich das heutige Provisorium. Statt der Blumentröge sollen aber – in Absprache mit der Denkmalpflege – Granitquader aufgestellt werden, welche gleich hoch und gleich strukturiert sind wie die Poller bei den Brunnen.

Die Kosten für diese „Umrüstung“ werden auf zirka 25'000 Franken veranschlagt. Sie können über den Baukredit für die Gesamtsanierung der Kram- und Gerechtigkeits-gasse finanziert werden.   

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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