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7. Juli 2011 | Gemeinderat, Direktionen

Sozialdienst: Gemeinderat für Entlastung des Personals

Die Stadt Bern unterstützt grundsätzlich den Entwurf zur kantonalen Sozialhilfeverordnung. Das schreibt der Gemeinderat in seiner Vernehm-lassungsantwort an die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF). In Einzelfragen wie bei der Fallbelastung der Mitarbeitenden oder beim neuen Bonus-Malus-System besteht nach Ansicht der Stadt Bern Veränderungs-bedarf.

Die Sozialhilfeverordnung des Kantons Bern regelt den Vollzug des Sozialhilfegesetzes. Weil dieses per 1. Januar 2012 abgeändert wird, muss die Sozialhilfeverordnung angepasst werden. Die Stadt Bern stimmt dem Entwurf grundsätzlich zu. Der Gemeinderat sieht aber bei verschiedenen Punkten noch Handlungsbedarf. Er tritt zum Beispiel dafür ein, dass der Kanton die Kompetenzen der Gemeinden im Bereich Sozialhilfe nicht durch sogenannte Direktionsverordnungen einschränken soll und empfiehlt, auf diese zusätzliche Regelungsebene zu verzichten.

Belastung der Mitarbeitenden reduzieren

Nach Auffassung des Gemeinderats sollte die Belastung der Sozialdienstmitarbeitenden reduziert werden. Der Kanton geht davon aus, dass pro 100 Sozialhilfe-Fälle eine Fachperson angestellt wird. Der Gemeinderat erachtet diese Zahl als zu hoch, vor allem für neu eintretende Mitarbeitende. Die bisher im Lastenausgleich nicht anerkannten Kosten für die Sozialdienst-Leitungen müssten zudem in Zukunft zumindest teilweise berücksichtigt werden, hält der Gemeinderat in seiner Vernehmlassung fest. 

Regelmässige Überprüfung des Bonus-Malus-Systems

Der Gemeinderat empfiehlt auch, das neu einzuführenden Bonus-Malus-Systems nicht starr zu regeln. Er regt deshalb an, die Berechnungsformel regelmässig (zum Beispiel alle drei Jahre) zu überprüfen und Ausnahmeregelungen vorzusehen, wenn ein Sozialdienst nachweislich effizient arbeitet.

 

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Vernehmlassungsantwort (PDF, 176.7 KB) 07.12.2017 176.7 KB

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