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31. August 2011 | Gemeinderat, Direktionen

Mitwirkung zum Teilverkehrsplan im Stadtteil Breitenrain-Lorraine

Der Gemeinderat der Stadt Bern schickt den Teilverkehrsplan „Motorisierter Individualverkehr“ für den Stadtteil Breitenrain-Lorraine in die öffentliche Mitwirkung. Anwohnerinnen und Anwohner, Unternehmen, Parteien und Organisationen sind eingeladen, zu den Inhalten Stellung zu nehmen.

Als Folgeauftrag zum räumlichen Stadtentwicklungskonzept (STEK) von 1995 erarbeitet die Stadt Bern für die einzelnen Stadtteile sogenannte Teilverkehrspläne (TVP) zum motorisierten Individualverkehr – so auch für den Stadtteil V mit den fünf Quartieren Altenberg, Spitalacker, Breitfeld, Breitenrain und Lorraine. Der Langsamverkehr und der öffentliche Verkehr werden in separaten Planungen behandelt. Die Teilverkehrspläne dienen als Leitpläne für politische und technische Entscheide zur Entwicklung des Strassennetzes, zur Gestaltung des Strassenraums und zur Erschliessung von Arealen für den motorisierten Individualverkehr.

Öffentliche Mitwirkung

Bereits 2004 hat der Gemeinderat zum Stadtteil V (Breitenrain-Lorraine) zusammen mit der Quartierplanung Varianten zum Strassennetz in die öffentliche Mitwirkung geschickt und in der Folge drei Schlüsselprojekte weiterbearbeitet – darunter der Wettbewerb zur Gestaltung des Breitenrainplatzes. Nun schickt der Gemeinderat den fertiggestellten Teilverkehrsplan für den motorisierten Individualverkehr im Stadtteil V vom 9. September 2011 bis am 9. Dezember 2011 in die öffentliche Mitwirkung. Danach wird er bereinigt, so dass er voraussichtlich im Frühling 2012 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

Der Teilverkehrsplan für den Stadtteil V knüpft an die Strategie „Verkehr verträglich gestalten“ an und zeigt den Handlungsbedarf auf. Er führt aus, wo der öffentliche Raum entlang der Hauptstrassen aufgewertet werden kann, ohne damit die wichtige Erschliessungsfunktion dieser Hauptverkehrsachen in Frage zu stellen. Er legt fest, wo auf dem Quartiernetz gestalterische und betriebliche Massnahmen erforderlich sind, um Wohnquartiere genügend vor unerwünschtem Durchgangsverkehr zu schützen. Schliesslich hält er unter Berücksichtigung des Aspekts des Nachtlärms fest, wie auf dem Übergangsnetz zwischen Haupt- und Quartierstrassen die negativen Folgen des motorisierten Individualverkehrs gemindert werden können.

Sieben Schlüsselprojekte

Im Teilverkehrsplan für den Stadtteil Breitenrain-Lorraine werden sieben Schlüsselprojekte und eine Liste weiterer Massnahmen vorgeschlagen, welche die Verträglichkeit der Verkehrsbelastung für die Quartierbewohnerinnen und -bewohner verbessern und verkehrsberuhigte Quartierzellen schaffen sollen: Auf der Hauptachse Winkelriedstrasse-Standstrasse-Nordring soll etwa die provisorische neue Spuraufteilung mit baulichen Massnahmen in eine definitive Lösung umgewandelt werden. Weiter leistet die Realisierung des neuen Breitenrainplatzes einen Beitrag an ein attraktiveres Quartierzentrum. Überdies soll auf der Lorrainestrasse auf dem Abschnitt Schulweg bis Quartiergasse die Einrichtung einer zentralen Begegnungszone im Gewerbeumfeld geprüft werden.

Die Projekte sind unterschiedlich weit ausgearbeitet und weisen unterschiedliche Realisierungszeiträume auf. Die Finanzierung gilt es zu gegebener Zeit projektspezifisch zu sichern.

Enge Abhängigkeit zur Agglomerationspolitik

Was bezüglich Verkehr künftig auf das Nordquartier zukommt, ist wesentlich von der Agglomerationspolitik abhängig und damit von der Tätigkeit des Kantons. Der Teilverkehrsplan für den Stadtteil V ist deshalb insbesondere auch auf das Agglomerationsprogramm Verkehr und Siedlung der Region Bern und auf den Richtplan ESP Wankdorf abgestimmt. Entscheidend sind vor allem Nachfrage lenkende Massnahmen in der gesamten Region, wie zum Beispiel der Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Rahmen von Tram Region Bern. Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, den motorisierten Individualverkehr in der Stadt Bern um zehn Prozent zu reduzieren und gleichzeitig den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr zu fördern.

Öffentliche Mitwirkung

Der Teilverkehrsplan „Motorisierter Individualverkehr“ (TVP MIV) kann ab dem
9. September 2011 bis am 9. Dezember 2011 während der Bürozeiten an den folgenden Orten eingesehen werden:

– Verkehrsplanung Bern, Zieglerstrasse 62, Bern

– BauStelle, Bundesgasse 38, Bern

– Wylerhuus, Wylerringstrasse 60, Bern

Unter https://www.bern.ch/online/mitwirkungen ist der Bericht auch online verfügbar.

Mitwirkungseingaben können schriftlich bis am 9. Dezember 2011 bei der Verkehrsplanung Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach 3001 Bern (verkehrsplanung@bern.ch) eingereicht werden.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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