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4. April 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Arrondierung beim Bundeshaus

Gemeinderat will Bundesterrasse dem Bund abtreten

Die Eidgenossenschaft hat in den Jahren 2006 bis 2008 das Bundeshaus renoviert. Als nächster Schritt soll die Umgebung des Bundeshauses aufgewertet werden. Bund und Stadt Bern sind übereingekommen, bei dieser Gelegenheit auch die Eigentumsverhältnisse rund ums Bundeshaus zu bereinigen. Der Gemeinderat beantragt daher dem Stadtrat, den westlichen Teil der Bundesterrasse, der aus historischen Gründen im städtischen Eigentum steht, an die Eidgenossenschaft abzutreten.

Das Bundehaus und der Bundeshauskomplex sind im Grundeigentum der Eidgenossenschaft. Nur die Parzelle Nr. 1383, welche den westlichen Teil der Bundesterrasse samt der dazu gehörenden Parkanlage sowie den Raum zwischen dem Bernerhof und dem Bundeshaus West umfasst, gehört der Stadt Bern. Die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Stadt Bern hat dazu geführt, dass die geplante Aufwertung der Bundeshausumgebung mit einer Bereinigung der Eigentumsverhältnisse einhergehen soll. Die Parzelle Nr. 1383 inkl. Stützmauer soll an den Bund abgetreten werden. Damit kann die ganze Bundeshausumgebung in Zukunft aus einer Hand bewirtschaftet werden.

Durchgangsrecht garantiert
Mit dem Geschäft soll den Bedürfnissen des Bundeshauses wie jenen der Öffentlichkeit gleichermassen Rechnung getragen werden. Voraussetzung für die Abtretung der Parzelle ist deshalb, dass der Bund der Stadt Bern vertraglich die nötigen Dienstbarkeiten einräumt: öffentliches Wegrecht, ober- und unterirdisches Überbaurecht für die Bergstation der Marzilibahn, Parkplatzbenutzungsrecht für Autos, Motorräder und Velos, Fahrwegrecht und Durchleitungsrechte für Werkleitungen.

Neue Regelungen für drei Brunnen
Gleichzeitig einigten sich Bund und Stadt auf neue Regelungen für drei Brunnen. Zurzeit besorgt der Bund den Unterhalt des Welttelegrafenbrunnens auf dem Helvetiaplatz und des Weltpostbrunnens auf der Kleinen Schanze – beide Brunnen stehen indessen auf Grundeigentum der Stadt Bern. Umgekehrt besorgt die Stadt bis heute den Unterhalt des Bernabrunnens, der aber im Innenhof vor dem Bundeshaus West auf Boden des Bundes steht. Die beiden Parteien haben sich darauf geeinigt, dass die Stadt den Bernabrunnen ebenfalls an den Bund abtritt.

Da es sich bei der Bundesterrasse nicht um ein marktfähiges Objekt handelt und nur ein Käufer – die Eidgenossenschaft – in Frage kommt, konnte deren Verkehrswert nur geschätzt werden. Er wurde aufgrund von Landwerten, die in letzter Zeit zum Beispiel für die Arrondierung von Parkanlagen oder für Trottoir- und Strassenverbreiterungen angewandt wurden, auf 400 Franken pro Quadratmeter festgelegt. Daraus ergab sich für die rund 6000 Quadratmeter messende Parzelle ein Preis von 2,4 Millionen Franken. Damit verrechnet werden die Kosten für alle anstehenden Sanierungs- und Bauarbeiten, welche die Stadt Bern in nächster Zukunft für die Bundesterrasse und den Bernabrunnen zu leisten hätte. Daraus resultiert für die Stadt Bern ein Nettoertrag von 65‘000 Franken.

Stadtrat ist zuständig
Die Bundesterrasse gehört heute zum Verwaltungsvermögen der Stadt Bern. Damit sie an den Bund veräussert werden kann, muss sie zuerst ins Finanzvermögen übertragen werden. Diese sogenannte Entwidmung und die anschliessende Übertragung der Bundesterrasse an die Eidgenossenschaft fallen in die Zuständigkeit des Stadtrats, wobei die Vorlage dem fakultativen Referendum unterliegt.

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Vortrag Bundesterrasse (PDF, 115.9 KB) 07.12.2017 115.9 KB

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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