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18. Mai 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Keine Differenzen zwischen Statthalter und Gemeinderat

In der Diskussion über die geänderte Betriebsbewilligung für die Restaurationsbetriebe der Reitschule Bern ist in der Öffentlichkeit offenbar der Eindruck entstanden, dass zwischen Regierungsstatthalteramt und Gemeinderat Differenzen bestehen. Dieser Eindruck ist falsch. Gemeinderat und Regie-rungsstatthalter legen Wert darauf festzuhalten, dass sie sich einig sind über die Auflagen für die Reitschule.

In den vergangenen Tagen wurde im Zusammenhang mit den Auflagen für die Restaurationsbetriebe der Reitschule der Vorwurf laut, Gemeinderat und Regierungsstatthalter hätten gegenüber der Öffentlichkeit zu wenig Geschlossenheit bekundet. Die beiden Behörden bedauern dies und betonen, dass sie sich über die Auflagen einig sind. Der falsche Eindruck, der entstanden ist, beruht womöglich darauf, dass das Regierungsstatthalteramt die Öffentlichkeit zu wenig detailliert und präzise über die erlassenen Auflagen orientiert hat. So räumt das Regierungsstatthalteramt ein, dass jener Punkt in der Verfügung, der sich mit der Getränkekonsumation nach 0.30 Uhr befasst, missverständlich ausformuliert ist und die Wortwahl den Gegebenheiten der Reitschule zu wenig Rechnung trägt. 

Gleichbehandlung der Gastrobetriebe

In einem gemeinsamen Communiqué halten das Regierungsstatthalteramt und der Gemeinderat fest, dass zwischen ihnen in der Frage der Reitschule keine Differenzen bestehen. Beide Behörden vertreten die Haltung, dass die Restaurationsbetriebe der Reitschule die gleichen gastgewerblichen Auflagen zu erfüllen haben wie alle anderen Gastrobetriebe der Stadt Bern. Einig sind sich Gemeinderat und Regierungsstatthalteramt darin, dass die Restaurationsbetriebe der Reitschule ab 0.30 Uhr keine Getränke mehr an der Vorplatz-Bar oder über die Gasse verkaufen dürfen, wie dies auch für alle anderen Gastrobetriebe in der Stadt Bern gilt. Die beiden Behörden weisen zudem darauf hin, dass es zu den gastgewerblichen Pflichten der Gastrobetriebe gehört, die Gäste jeweils auf diese Regelung aufmerksam zu machen.

Keine polizeilichen Aufgaben

Ebenso ist sowohl für das Regierungsstatthalteramt als auch für den Gemeinderat klar, dass die Verantwortlichen der Reitschule keinerlei polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen haben. Das heisst, dass die Reitschule um 0.30 Uhr keinesfalls Personen vom Vorplatz wegzuweisen hat. Gemeinderat wie Regierungsstatthalter betonen, dass der Vorplatz bei der Reitschule ein offenes Areal ist. Er unterscheidet sich nicht von anderen Plätzen in der Stadt Bern. Wer sich ans Gesetz hält, darf sich jederzeit auf dem Vorplatz aufhalten und auch selbst mitgebrachte Getränke konsumieren.

Informationsdienst der Stadt Bern

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