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11. Juli 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Bundesgerichtsurteil zum Abfallreglement: Neue Littering-Gebühr in Arbeit

Abfallgebühren werden reduziert – Rückerstattungen geplant

Der Gemeinderat hat erste Grundsatzentscheide zum Vorgehen nach dem Littering-Urteil des Bundesgerichts gefällt: Den Gebührenpflichtigen sollen die zu viel bezahlten Abfallgrundgebühren zurückerstattet werden. Dafür will der Gemeinderat im laufenden Jahr 21 Millionen Franken zurückstellen. Dazu wird er dem Stadtrat nach den Sommerferien einen Nachkredit und eine Teilrevision des Abfallreglements beantragen. Zudem plant der Gemeinderat die Einführung einer neuen Littering-Gebühr.

Im Zusammenhang mit dem Ende 2004 verabschiedeten Abfallreglement der Stadt Bern hat das Bundesgericht im Februar 2012 in einem wegweisenden Entscheid erstmals festgehalten, dass Littering-Kosten grundsätzlich über verursachergerechte Gebühren finanziert werden müssen und namentlich Betriebe belastet werden dürfen, die in besonderer Weise zu Abfall im öffentlichen Raum beitragen. Nicht zulässig ist allerdings, die Kosten mit einer von allen Grundeigentümern erhobenen Abfallgrundgebühr zu finanzieren, wie dies das geltende Abfallreglement der Stadt vorsieht. Erforderlich ist dazu vielmehr eine spezifische Littering-Gebühr.

Städtische Regelung widerspricht Bundesrecht
Gemäss geltendem Abfallreglement der Stadt Bern bezahlen sämtliche Grundeigentümer eine pauschale Abfallgrundgebühr. Die Grundgebühr ist im Sinne des Verursacherprinzips abgestuft, indem beispielsweise Take-away-Betriebe oder Eigentümer von Gebäuden mit grossem Publikumsverkehr (Kino, Läden usw) einen höheren Ansatz entrichten müssen (Faktor 2 bzw. 1.3). Von diesen Grundgebühreneinnahmen flossen bisher jährlich 4.91 Millionen Franken zweckgebunden an das Tiefbauamt und die Stadtgärtnerei, welche damit einen Teil ihrer Kosten von insgesamt 11.5 Millionen Franken für die Reinigung und Entsorgung von Siedlungsabfällen im öffentlichen Raum bestritten. Dieses Modell hatte den Vorteil, dass damit auch Grundeigentümer Littering-Kosten mittrugen, die – wie zum Beispiel Schulen oder Verwaltungen – in der Stadt keine Steuern bezahlen, jedoch indirekt zu einer Verunreinigung des öffentlichen Raumes beitragen (z.B. via Mittagsverpflegung der Mitarbeitenden bzw. Schülerinnen und Schüler im Freien). Diese Finanzierung über die pauschal erhobenen Abfallgrundgebühren verstösst jedoch gemäss Bundesgericht gegen übergeordnetes Bundesrecht, das eine stärkere Verursacherbeteiligung vorschreibt.

Abfallgrundgebühren werden reduziert
Das Gerichtsurteil hat zur Folge, dass die Littering-Kosten mit Ausnahme eines Fixkostenanteils nicht mehr über die Abfallgrundgebühren finanziert werden dürfen. Die Grundgebühren müssen daher gesenkt werden, was eine Teilrevision des städtischen Abfallreglements erfordert. Der Gemeinderat wird dem Stadtrat nach den Sommerferien eine entsprechende Vorlage unterbreiten. Unter Berücksichtigung des Fixkostenanteils beträgt die Reduktion der Grundgebühr insgesamt 3.71 Millionen Franken pro Jahr.

Neue Littering-Gebühr
Zur Deckung der Finanzierungslücke will der Gemeinderat daher auf der Basis des Bundesgerichtsurteils eine spezielle Littering-Gebühr einführen. Angesprochen sind damit in erster Linie Take-away- und ähnliche Betriebe. Dazu wird eine zweite Revision des Abfallreglements nötig sein. Die entsprechenden Arbeiten sind bereits eingeleitet. Das Ziel ist, dem Stadtrat im kommenden Jahr eine Vorlage zu unterbreiten, so dass die Littering-Gebühr im Idealfall ab 2015 in Kraft treten könnte.

Die neue Littering-Gebühr wirft komplexe Fragen auf und stösst auf breites Interesse. So hat sich kürzlich ein vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) einberufener Runder Tisch mit Fragen rund um das Bundesgerichtsurteil befasst. Zudem haben der Schweizerische Städteverband und die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) je Arbeitsgruppen einberufen, um mögliche Lösungsansätze zu entwickeln. Die Stadt Bern wird ihre Lösungen mit diesen Arbeiten koordinieren.

Leistungsabbau nicht ausgeschlossen
Die gemäss Bundesgericht zu viel erhobenen Grundgebühren sind vollumfänglich in Reinigungs- und Entsorgungsleistungen der Stadt geflossen. Dafür muss nun der Steuerhaushalt aufkommen, welcher unter dem Strich zusätzlich mit 3.71 Millionen Franken pro Jahr belastet wird. Diese Mittel konnten zwar kurzfristig im Budget 2013 eingestellt werden. Angesichts der angespannten Finanzlage kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass bis zum Inkrafttreten einer Littering-Gebühr ein Leistungsabbau erforderlich wird. Der Gemeinderat hat deshalb die zuständige Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün beauftragt, mögliche Abbauszenarien zu prüfen.

Gebühren sollen zurückerstattet werden
Mit dem Bundesgerichtsurteil steht fest, dass die Gebührenpflichtigen seit Einführung des Abfallreglements im Mai 2007 zu hohe Grundgebühren bezahlt haben. Weil für 2011 und 2012 nur provisorische Rechnungen verschickt wurden, werden den Gebührenpflichtigen für diese zwei Jahre automatisch ein Teil der bezahlten Gebühren zurückerstattet.

Anders sieht es für 2007 bis 2010 aus: Für diese Periode wurden jeweils definitive Jahresrechnungen verschickt und in den meisten Fällen auch bezahlt. Die vom Gemeinderat in Auftrag gegebenen juristischen Abklärungen zur Rückerstattungsfrage haben gezeigt, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist, die Lehrmeinung jedoch tendenziell eine Rückerstattungspflicht bejaht. Der Gemeinderat ist deshalb der Auffassung, dass auch die in den Jahren 2007 bis 2010 zu viel bezahlten Gebühren zurückerstattet werden sollen. In diesem Fällen wird jedoch ein Gesuch der Betroffenen nötig sein.

Wichtig ist dem Gemeinderat, dass die Rückerstattungen sowohl für die Periode von 2007 bis 2010 als auch für die Periode von 2011 bis 2012 jenen zufliessen, die zu hohe Gebühren bezahlt haben. Das sind vielfach die Mieterinnen und Mieter, denen die Grundgebühren mit den Nebenkosten in Rechnung gestellt wurden. Der Gemeinderat will daher die Grundeigentümer mittels Auflagen verpflichten, die Rückerstattungen den Berechtigten weiterzuleiten.

Rückstellungen im Steuerhaushalt
Die Rückerstattung der Gebühren muss über den Steuerhaushalt finanziert werden. Dies erfordert eine Rückstellung von insgesamt 21.02 Millionen Franken und einen entsprechenden Nachkredit des Stadtrats zum Budget 2012. Der definitive Entscheid über die Rückerstattung liegt demnach in der Zuständigkeit des Stadtrats. Der Gemeinderat wird dem Stadtrat nach den Sommerferien eine entsprechende Vorlage unterbreiten.

Die Modalitäten für die Rückerstattung wird der Gemeinderat nach Behandlung des Geschäfts im Stadtrat, voraussichtlich im Oktober 2012, festlegen und publizieren. 

 

Downloads

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Titel Bearbeitet Grösse
Factsheet_1_Handlungsbedarf (PDF, 28.4 KB) 07.12.2017 28.4 KB
Factsheet_2_Rückerstattung (PDF, 24.8 KB) 07.12.2017 24.8 KB
Factsheet_3_finanzielleAuswirkungen (PDF, 47.3 KB) 07.12.2017 47.3 KB
Factsheet_4_WeiteresVorgehen (PDF, 23.4 KB) 07.12.2017 23.4 KB

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