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9. November 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Rückerstattung Kehrichtgrundgebühren

Gesuchsformular steht ab Mitte Dezember zur Verfügung

Der Stadtrat hat gestern entschieden, die Kehrichtgrundgebühren rückwirkend auf den 1. Januar 2011 zu senken und neben den 2011 und 2012 provisorisch erhobenen Gebührenanteilen auch die 2007 bis 2010 zu viel bezahlten Kehrichtgrundgebühren zurückzuerstatten. Dazu sieht die Stadtverwaltung folgendes Vorgehen vor: Für die Jahre 2011 und 2012 werden die Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen definitive Rechnungen und anschliessend entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten. Für die Ge-bührenperiode 2007 bis 2010 müssen sie hingegen ein Gesuch einreichen. Dazu stellt ihnen die Stadtverwaltung ab Mitte Dezember ein Formular zur Verfügung.

Gemäss Bundesgerichtsentscheid vom 21. Februar 2012 wurden den Gebührenpflichtigen in der Stadt Bern seit Mai 2007 zu hohe Kehrichtgrundgebühren verrechnet. Der Stadtrat folgte nun dem Antrag des Gemeinderates und beschloss, die zu viel bezahlten Gebührenanteile zurückzuzahlen. Dies gilt sowohl für die Jahre 2007 bis 2010, in denen eine definitive Verrechnung erfolgte, als auch für die Jahre 2011 bis 2012, in denen die Kehrichtgrundgebühren aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens nur provisorisch erhoben wurden. 

Die Unterschiede in der Verrechnung der Kehrichtgrundgebühren haben Auswirkungen auf die Art und Weise der Rückerstattungen:

  • Für die Rückerstattung der zu viel bezahlten Gebühren in den Jahren 2007 bis 2010 müssen die berechtigten Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen ein Gesuch einreichen. Dazu wird die Stadtverwaltung ab Mitte Dezember 2012 ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen. Die Frist für die Einreichung des Rückerstattungsgesuchs läuft bis 30. Juni 2013.
  • Die Rückerstattungen für die Jahre 2011 und 2012 erfolgen mittels Zustellung einer definitiven Rechnung und anschliessender Ausgleichszahlung; die Gebührenpflichtigen müssen nicht von sich aus aktiv werden.

Rückerstattungen sollen den Berechtigten zufliessen
Die Rückerstattungen sollen jenen zufliessen, die tatsächlich zu hohe Gebühren bezahlt haben. Das sind vielfach die Mieterinnen und Mieter, denen die Grundgebühren mit den Nebenkosten in Rechnung gestellt wurden. Die Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen sollen deshalb verpflichtet werden, die Rückerstattungen den Berechtigten weiterzuleiten. 

Genaue Modalitäten folgen Mitte Dezember
Die Rückerstattungen betreffen rund 14‘000 Objekte und insgesamt über 100‘000 Einzelrechnungen. Die Abwicklung ist komplex und stellt für die Stadtverwaltung eine grosse logistische Herausforderung dar. Ein grosser Teil der Vorbereitungsarbeiten konnte bereits abgeschlossen werden. Die zuständigen Stellen werden nun die erforderlichen Dokumente und Abläufe finalisieren. Zudem gilt es abzuwarten, ob gegen die Beschlüsse des Stadtrats Beschwerde eingelegt wird. Vorgesehen ist, dass die Stadtverwaltung noch vor den Weihnachtsferien über die detaillierten Modalitäten informiert. Ab diesem Zeitpunkt wird den Berechtigten zudem ein Gesuchsformular zur Verfügung stehen. Bereits ab sofort können Fragen an die Hotline 031 321 79 99 gerichtet werden.

Guthaben werden verzinst
Die Rückerstattung soll soweit möglich 2013 erfolgen. Wegen des grossen Umfangs und der komplexen Abwicklung werden die Gesuche teilweise aber erst 2014 behandelt werden können. Die den Berechtigten zustehenden Beträge werden jedoch verzinst.

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Urteil Bundesgericht Abfallgrundgebühren Stadtratsvorlage (PDF, 411.1 KB) 07.12.2017 411.1 KB

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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